Begrüssenswerter Entscheid der WAK gegen höhere Steuerbelastung

Die Zürcher Handelskammer (ZHK) begrüsst den Entscheid der kantonalen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK), welche sich klar gegen die Volksinitiative "Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre" ausgesprochen hat. Inhaber von KMU und somit die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Zürich würden durch diese Initiative massiv geschwächt. Die ZHK hofft, dass sich der Kantonsrat ebenfalls gegen die schädliche Initiative ausspricht.

Die ZHK ist erfreut über die Ablehnung der Volksinitiative «Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre» in der WAK. Die Initiative hätte massive negative Auswirkungen und würde insbesondere die Inhaber von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) treffen. Gerade in der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation sind Steuererhöhungen für Unternehmerinnen und Unternehmer klar abzulehnen, da solche die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Zürich schwächen, die Neuansiedelung von Unternehmen erschweren und somit schlussendlich den Wohlstand des Kantons mindern. Die ZHK setzt sich deswegen für attraktive steuerliche Rahmenbedingungen für Privatpersonen und Unternehmen ein. Sie hofft, dass der Kantonsrat die schädliche Volksinitiative ebenfalls ablehnt.

In ihrer Volksinitiative fordert die Alternative Liste (AL), dass Aktionäre, die mehr als zehn Prozent Anteil an einer AG oder GmbH besitzen, neu 70 Prozent der ausgeschütteten Gewinne aus qualifizierten Beteiligungen versteuern müssten. Bislang liegt der steuerbare Anteil im Kanton Zürich bei 50 Prozent. Von der Änderung wären vor allem Steuerpflichtige von KMU betroffen. Eine Erhöhung des Teilbesteuerungssatzes von 50 auf 70 Prozent hätte eine um rund 7 Prozent höhere Steuerbelastung durch die Gewinn- und Einkommenssteuer zur Folge. Die Mehrbelastung wäre sogar höher als vor der Gesetzesänderung durch die Steuervorlage 17 (SV17), welche per 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.

Auch im Hinblick auf den interkantonalen Steuerwettbewerb ist die Volksinitiative schädlich, denn mit Ausnahme des Kantons St. Gallen haben alle Nachbarkantone Zürichs einen Steuersatz von 50 oder 60 Prozent. Jedoch liegen die tatsächlichen Gewinnsteuersätze dieser Kantone teils massiv tiefer als im Kanton Zürich. Eine Erhöhung des Teilbesteuerungssatzes, wie in der Initiative gefordert, würde den Standort Zürich deswegen noch zusätzlich schwächen.

Die WAK hat sich am 2. Dezember 2021 mit 9 zu 6 Stimmen gegen die Initiative ausgesprochen. Eine Minderheit der Kommission aus SP, Grünen, AL und CSP beantragt, der Vorlage zuzustimmen. 

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