150 Jahre völkerrechtlich gesicherte Rheinschifffahrt

 

Die 1868 errichtete Mannheimer-Akte gilt sowohl als Wegbereiterin für die länderübergreifende Schifffahrt auf dem Rhein als auch als eine Wegbereiterin für grenzüberschreitende Mobilität und die Sicherung des Handels. Die gemeinsam erklärten Grundsätze in der „Mannheimer Akte“ sind ebenfalls für die Schweiz von grosser Bedeutung, da sie nebst der freien Fahrt auf dem Rhein auch den Handel und somit die Versorgung unseres Landes erleichtern. Für die Weiterentwicklung der Rheinschifffahrt sind harmonisierte Regelungen von Berufsqualifikationen des Schiffspersonals sowie die Mobilität und Verfügbarkeit von Arbeitskräften relevant. Des Weiteren hat sich die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt zum Ziel gesetzt, Emissionen zu reduzieren und Digitalisierungsprojekte zur Entwicklung der Infrastruktur umzusetzen.

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