ZHK fordert Überarbeitung der Teilrevision des Kartellgesetzes

Mit einer Teilrevision des Kartellgesetzes will der Bundesrat die Wirksamkeit des Gesetzes verbessern. Viele für die Wirtschaft wichtige Änderungen und Ergänzungen fehlen jedoch in der Vernehmlassungsvorlage, weswegen die Zürcher Handelskammer (ZHK) die Teilrevision in der vorliegenden Fassung ablehnt.

Nach dem gescheiterten Revisionsvorhaben im Jahr 2014 startete der Bundesrat einen neuen Versuch, das Kartellgesetz in Teilen zu revidieren. Kernelement bildet aus Sicht des Bundesrats die Modernisierung der schweizerischen Fusionskontrolle. Daneben umfasst die Vernehmlassungsvorlage zudem auch die Verbesserung des Widerspruchsverfahrens, eine Anpassung des kartellrechtlichen Zivilverfahrens sowie die Forderungen zweier Motionen. Gegenüber der gescheiterten Kartellrechtsrevision von 2014 wurde die vorliegende Vernehmlassungsvorlage schlanker gehalten, um sich auf einige kaum umstrittene Punkte zu fokussieren. Wie die ZHK in ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung schreibt, sind die vorgeschlagenen Revisionspunkte zwar im Grundsatz zu begrüssen, jedoch fehlen in der vorliegenden Fassung viele für die Wirtschaft wichtige Änderungen und Ergänzungen.

Der Respekt vor politisch anspruchsvollen und kontroversen Diskussionen darf für die ZHK kein Grund sein, notwendige Revisionspunkte jetzt nicht anzugehen oder auf unbestimmte Zeit hinauszuzögern. Sie fordert deswegen die Rückweisung der Vorlage zur Überarbeitung und insbesondere die Aufnahme einer umfassenden Institutionenreform sowie die Berücksichtigung von Compliance-Programmen. Eine Reform sollte die Neuordnung der Institutionen des Kartellrechts – namentlich der Wettbewerbskommission (WEKO) und dessen Sekretariat – beinhalten und somit eine konsequente Trennung zwischen Untersuchungs- und Entscheidungsebene schaffen. Compliance-Programme sollten zudem sanktionsmildernd berücksichtigt werden, um damit einen Anreiz für präventive Massnahmen gegen Verletzungen des Kartellrechts zu schaffen.

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