Tritt fassen nach der grossen Öffnung

Der Bundesrat hat am Mittwoch die grosse Öffnung verkündet – und gleichentags einen Bericht zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts vorgelegt. Der Handlungsbedarf ist gerade auch in Zürich gross: Das ungeklärte Verhältnis zur EU belastet den Wirtschafts- und Forschungsstandort, die OECD-Steuerreform verschärft den Steuerwettbewerb unter den Kantonen – Zürich muss sich besser positionieren.

Vom Schwung gilt es zu profitieren. Am Mittwoch hat der Bundesrat in einem Schritt viele Covid-19-Vorschriften gelockert. Der Weg in die neue Normalität ist aber noch lang. Das gilt auch für die Wirtschaft, die in der Coronakrise den stärksten Einbruch seit 1975 hinnehmen musste. Dank verschiedenen Stützungsmassnahmen kam die Schweizer Wirtschaft im globalen Vergleich zwar gut durch die Krise. Doch es besteht Handlungsbedarf, insbesondere am Standort Zürich. 

Zwei Themen sind für den Standort Zürich zentral

Neben Nachwirkungen der Coronapandemie sind zwei Herausforderungen zentral: Erstens muss das Verhältnis zur EU, unserem wichtigsten Handelspartner, geklärt und stabilisiert werden. Zweitens setzt die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer Zürich unter Druck, sich im verschärften Wettbewerb der Kantone besser zu positionieren. Im Steuerbelastungsmonitor 2021 ist Zürich im Vergleich zum Jahr 2006 bei der Unternehmensbesteuerung vom 13. auf den 26. und damit letzten Rang abgerutscht. Auch wenn die Steuerbelastung nicht der einzige Faktor für die Standortwahl von Unternehmen ist – für die Zürcher Handelskammer ist dringlich, dass Regierung und Parlament die schlechte Platzierung als Alarmzeichen deuten und Gegensteuer geben. Im Rahmen der anstehenden OECD-Steuerreform müssen Korrekturmassnahmen ergriffen werden.

Bundesrat zielt in die richtige Richtung – Umsetzung nötig

In seiner Gesamtschau zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts zielt der Bundesrat in die richtige Richtung. Grundsätzlich will er die aussenwirtschaftliche Öffnung vorantreiben, das Arbeitskräftepotenzial stärken, die unternehmerische Tätigkeit und Innovationen erleichtern, die Wettbewerbsdynamik im Binnenmarkt verbessern, das Steuersystem weiter optimieren, für gesunde öffentliche Finanzen sorgen sowie mit der Klimapolitik zur Dekarbonisierung beitragen. Für die Umsetzung nennt der Bundesrat in seinem 26-seitigen Bericht zwölf konkreten Vorhaben. Dazu zählen unter anderem ein Unternehmensentlastungsgesetz, eine Regulierungsbremse, ein Finanzhaushaltgesetz über den Umgang mit den Corona-Schulden oder eine Teilrevision des Kartellgesetzes.

Entscheidend ist nun die Umsetzung. Unsere gute Wettbewerbsfähigkeit, von der wir alle in der Corona-Krise profitieren konnten, ist keine Selbstverständlichkeit. Wenn oben genannte Entwicklungen durch politische Kräfte blockiert werden, die einen künstlichen Gegensatz zwischen Wirtschaft und Menschen herbeireden, wird unsere Standortqualität erodieren. Gefordert sind nun gerade auch am Standort Zürich jene Kräfte, denen bewusst ist, dass gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen der Nährboden dafür sind, um eine gute Entwicklung von Unternehmen und Arbeitsplätzen und damit auch unseren Wohlstand zu sichern. asü 

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