Künftig voller Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen

Die parlamentarische Schlussabstimmung in der Frühlingssession 2024 über den vollen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen wurde (leider wie erwartet) deutlich angenommen. Die Übergangsfrist zur Einführung eines vollen Lastenausgleichs beträgt neu drei anstatt nur zwei Jahre. Die ZHK und Arbeitgeber Zürich VZH wie zahlreiche weitere Wirtschaftsverbände begrüssen diesen Entscheid, nicht aber die Gesetzesänderung an sich.

Das bewährte föderalistische System, mit dem es den Kantonen freisteht, selbst festzulegen, ob zwischen den Familienausgleichskassen ein ganzer oder teilweiser Lastenausgleich gelten soll – oder ob gänzlich darauf verzichtet wird – neigt sich seinem Ende zu. Entgegen dem Willen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren und einer Vielzahl von Wirtschaftsverbänden und aus der ganzen Schweiz, darunter auch die ZHK und Arbeitgeber Zürich VZH, hat das Parlament ohne Not einen zwingenden Lastenausgleich für das ganze Land gutgeheissen. Damit werden künftig die unterschiedlichen Belastungen durch Familienzulagen – die durch Beiträge der Arbeitgeberinnen und der Selbstständigerwerbenden finanziert werden – aller in einem Kanton tätigen Familienausgleichskassen vollständig ausgeglichen.


Die Einführung eines zwingenden, vollen Lastenausgleichs zwischen den Familienausgleichskassen ist ein Eingriff in die Kompetenzen der Kantone und damit in den Föderalismus. Ausserdem wird die Privatwirtschaft, welche teilweise eigene Verbands- und Branchenausgleichskassen hat, geschwächt. Im vollen Lastenausgleich findet eine Umverteilung von den Verbands- zur kantonalen Familienausgleichskasse statt – finanziert durch die Unternehmen, die den Verbandskassen angeschlossen sind.


Erst vor wenigen Jahren hat der Kanton Zürich den Teillastenausgleich eingeführt. Dieser trägt den unterschiedlichen Risken und Begebenheiten zwischen den verschiedenen Branchen zumindest noch ein Stück weit Rechnung. Nun wird der Kanton das System in den kommenden drei Jahren erneut ändern müssen. Dies dürfte für zahlreiche Unternehmen mit höheren Prämien für die Familienausgleichskasse verbunden sein. Wir halten unsere Mitgliedsfirmen auf dem Laufenden.
 

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