Totalrevision der ISOS-Verordnung: Entwurf zielt in die falsche Richtung

Die Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) soll totalrevidiert werden. Mit dem Entwurf des Bundesrats ist die ZHK nicht einverstanden, da dieser Entwicklungs- und Verdichtungsmöglichkeiten weiter einzuschränken droht.

Für die ZHK ist unbestritten, dass mit der Ressource Boden ein schonender Umgang angezeigt ist und der weiteren Zersiedlung entgegengewirkt werden muss. Die Devise lautet Siedlungsentwicklung nach innen. Gleichzeitig ist es für die Wirtschaft zentral, dass die bauliche Weiterentwicklung und die Entwicklung der Infrastruktur bedarfsgerecht und innert nützlicher Frist möglich ist. Das Bundesinventar über die schützenswerten Ortsbilder (ISOS) läuft diesem Ziel zuwider. Die Erfahrungen zeigen, dass das ISOS das verdichtete Bauen anspruchsvoller macht und in vielen Fällen gar erheblich erschwert. In der Stadt Zürich sind mittlerweile drei Viertel der Siedlungsfläche durch das Bundesinventar erfasst, wo doch gerade im wohl urbansten Zentrum der Schweiz ein grosses Potential für bauliche Verdichtung besteht.

Der vom Bundesrat vorgelegte Verordnungsentwurf zementiert die heutige Praxis, wonach das ISOS umfas-sende Anwendung – mitunter auch durch die Kantone – finden soll, und baut den Anwendungsbereich des ISOS noch weiter aus. In der Realität ist die Ausgangslage betreffend Natur- und Heimatschutz jedoch heute eine andere als beim Erlass der gesetzlichen Grundlagen für dieses Bundesinventar in den 1960er-Jahren. Die Kantone und Gemeinden nehmen ihre Verantwortung im Heimatschutz und in der Denkmalpflege umfassend wahr.

Aus Sicht der ZHK würde die Verordnungsrevision deshalb die Gelegenheit bieten, der Anwendbarkeit des ISOS klare Grenzen zu setzen. Anstatt die Kantone weiter in die Pflicht zu nehmen, wäre es angebracht, das Inventar auf seine subsidiäre Funktion zu beschränken, das nur dann greift, wenn Kantone und Gemeinden ihren Aufgaben nicht nachkommen sollten. Auch bei der gegenwärtig zu weitläufigen Interpretation des Begriffs der Bundesaufgabe sieht die ZHK Handlungsbedarf. Die ZHK beantragt deshalb in ihrer Stellungnahme, den Verordnungsentwurf in mehreren Punkten zu überarbeiten.

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