Privilegierte Mauerhöhe: ZHK gegen Herabsetzung

In ihrer Stellungnahme spricht sich die Zürcher Handelskammer (ZHK) dagegen aus, dass die zulässige Höhe für Mauern, die uneingeschränkt entlang der Strassen erstellt werden können, von 0.8 m auf 0.6 m gesenkt wird. Die ZHK beantragt jedoch, dass die bewilligungsfreie Höhe von 0.8 m auf Mauern beschränkt wird, die nicht näher als einen halben Meter an der Grenze von Strassen und Wegen stehen. 

Die vollständige Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.

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