Im Rahmen der Begleitmassnahmen zur Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» hat der Bundesrat im April die Verschärfung der sogenannten Lex Koller in die Vernehmlassung gegeben. Diese soll dazu beitragen, den Wohnungsmarkt zu entspannen und den Druck auf die Wohnungspreise zu senken.
Fragwürdige Wirkung
Eine Regulierungsfolgeabschätzung zum Entwurf des Bundesrats kommt jedoch zum Schluss, dass der Nutzen für den Wohnungsmarkt vernachlässigbar wäre. Die Änderungen wären sogar kontraproduktiv: Sie würden den verfügbaren Wohnraum verringern und der Wirtschaft schaden.
Der erste Teil der Vorlage betrifft nachvollziehbare, jedoch wirkungslose Verschärfungen im Bereich des Wohnungswesens. Drittstaatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung müssten eine als Hauptwohnung erworbene Immobilie innert zwei Jahren verkaufen, wenn sie diese nicht mehr selbst bewohnen. Zudem sollen die kantonalen Bewilligungskontingente für Ferienwohnungen reduziert werden. In der Realität werden diese Massnahmen kaum Einfluss auf den Wohnungsmarkt haben. Die Zahl der betroffenen Transaktionen ist dafür schlicht zu klein.
Erheblicher Kollateralschaden
Neu müssten Börsenteilnehmende – etwa Banken und Wertpapierhäuser – vor Transaktionen mit kotierten Effekten von Wohnimmobiliengesellschaften, Immobilienfonds, Immobilien-SICAV sowie von Gesellschaften, deren Aktiven nach Verkehrswert zu mehr als einem Drittel aus Schweizer Grundstücken bestehen, prüfen, ob der Erwerber nach der Lex Koller bewilligungspflichtig ist. Diese Massnahme würde zu einem unverhältnismässigen Aufwand führen. Die Regulierungsfolgeabschätzung warnt deshalb vor einer möglichen Dekotierung betroffener Immobiliengesellschaften und Immobilienfonds. Der Wirtschaftsraum Zürich als Standort diverser solcher Unternehmen – etwa im Finanzdienstleistungsbereich – wäre diesen Verschärfungen besonders stark ausgesetzt.
Auch die Landesflughäfen sind betroffen
Betroffen wäre auch die börsenkotierte Flughafen Zürich AG. Transaktionen mit ihren Aktien würden wegen des hohen Anteils von Schweizer Grundstücken an den Aktiven von der neuen Prüfpflicht erfasst. Neben einem erheblichen Bürokratieaufwand würde sich aber auch die Kapitalbeschaffung für Investitionen in Infrastruktur und Flugbetrieb erschweren. Die ZHK hat sich im Vernehmlassungsprozess eingebracht und den Bundesrat auf die schädlichen Effekte hingewiesen. Sie lehnt die Vorlage entschieden ab.
Motion Aeschi: WAK-N für Verschärfung
Parallel zum Vernehmlassungsentwurf fordert die Motion Aeschi «Verschärfung der Lex Koller» nun noch weitergehende Restriktionen. Die Lockerungen der letzten 40 Jahre sollen rückgängig gemacht und die Lex Koller wieder auf den ursprünglichen Stand von 1985 zurückgeführt werden. Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) empfiehlt die Motion zur Annahme. Der Bundesrat lehnt den Vorstoss ab und verweist auf internationale Verpflichtungen, die die Schweiz in der Zwischenzeit eingegangen ist. Der Bundesrat muss jetzt eine mehrheitsfähige Vorlage ausarbeiten und dem Parlament vorlegen. Eine Verschärfung dürfte es dennoch schwer haben. Die wirtschaftsfreundlichen Parteien im Zentrum lehnen sie vollumfänglich ab.

