Kommission lehnt Initiative „Für einen gemeindefreundlichen Mehrwertausgleich ab“

Die Kommission für Planung und Bau des Kantonsrates lehnt die Volksinitiative „Für einen gemeindefreundlichen Mehrwertausgleich“ mit 10:5 Stimmen ab. Aus Sicht der Zürcher Handelskammer (ZHK) ist dies der richtige Entscheid. Die Initiative würde zu Rechtsunsicherheit führen, Mieten erhöhen und falsche Anreize setzen. Dringlich ist nun die rasche Verabschiedung des Mehrwertausgleichsgesetzes.

Die Volksinitiative „Für einen gemeindefreundlichen Mehrwertausgleich“ verlangt, dass der Kanton ein Gesetz über den Mehrwertausgleich erlässt. Darin soll es den Gemeinden unter anderem ermöglicht werden, bei Auf- und Umzonungen Mehrwerte mit einer Abgabe in unbegrenzter Höhe zu erheben. Die Kommission lehnt dieses Anliegen ab. Sie verweist auf die laufende Vorberatung des Mehrwertausgleichsgesetzes und befürchtet, dass die Initiative der Zersiedelung Vorschub leisten würde. 

Die Zürcher Handelskammer (ZHK) kommt zu einer ähnlichen Beurteilung. Da die Initiative als allgemeine Anregung formuliert ist, würde es sehr lange dauern, bis eine konkrete Gesetzesvorlage ausgearbeitet wäre. Da das Bundesrecht bis im Frühling 2019 eine Regelung zum Ausgleich von Mehrwerten bei Einzonungen verlangt, wäre ein langandauernder Einzonungsstopp unausweichlich. Diese Rechtsunsicherheit ist nicht im Sinne des Standorts Zürich. 

Die ZHK ist zudem der Ansicht, dass eine hohe Mehrwertabschöpfung nicht sinnvoll ist. Zum einen erhöht die Mehrwertabgabe die Kalkulationskosten für Bauprojekte, was zu einer nicht erwünschten Erhöhung der Mietpreise führt. Zum anderen sind die möglichen Mehrwerte durch Aufzonungen an attraktiven, gut erschlossenen städtischen Lagen am höchsten. Umso höher würde gerade in diesen Gebieten die Mehrwertabgabe ausfallen. Bauprojekte, insbesondere zur Verdichtung, würden so genau dort weniger attraktiv, wo unbestrittenermassen verdichtet werden sollte. 

Für die ZHK geht es nun darum, möglichst rasch das Mehrwertausgleichsgesetz zu verabschieden, das klare Regeln und insbesondere eine maximale Abgabenhöhe vorsieht. Damit kann insbesondere sichergestellt werden, dass der von der Baudirektion angekündigte Einzonungsstopp möglichst rasch beendet werden kann.

Zurück zur Übersicht