Familienausgleichskassen: Zürcher Regierung sendet klares Signal nach Bern

Der Regierungsrat lehnt einen vollständigen Lastenausgleich bei den Familienzulagen richtigerweise ab. Zürcher Handelskammer (ZHK) und Arbeitgeber Zürich VZH begrüssen diesen Entscheid. Ein vollständiger Lastenausgleich ist sachlich nicht gerechtfertigt und schwächt den Föderalismus.

Der Bundesrat beabsichtigt, die Kantone gesetzlich dazu zu verpflichten, einen vollen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen einzuführen. Gegen dieses Vorhaben nimmt der Regierungsrat pointiert Stellung. ZHK und Arbeitgeber Zürich VZH begrüssen dieses starke Signal nach Bern. Der Zürcher Kantonsrat beschloss erst kürzlich einen Teillastenausgleich. Dabei handelte es sich um einen politisch breit abgestützten Kompromiss. Diesen gilt es nicht durch bundesweite Vorgaben zu übersteuern. ZHK und Arbeitgeber Zürich VZH lehnen – wie bereits der Regierungsrat des Kantons Zürich – das Vorhaben des Bundesrates dementsprechend klar ab.

Heutiges System funktioniert


Die Arbeitgeber finanzieren die Familienzulagen über den Anschluss bei einer Familienausgleichskasse. Es steht dabei allen Unternehmen frei, sich einer eigenen Branchenkasse anzuschliessen oder über die kantonale Kasse (Sozialversicherungsanstalt) abzurechnen. Je nach Branche bestehen jedoch Unterschiede in Bezug auf die Beitragssätze, so dass diese nicht für alle Arbeitgeber gleich hoch sind. Die unterschiedlichen Beitragssätze entsprechen den Branchenstrukturen und sind nicht zu beanstanden. Es steht den Verbandsausgleichskassen frei, keine Familienausgleichskasse zu führen, wenn dies für sie nicht attraktiv ist. Niemand ist also gezwungen, eine Kasse mit hohen Beitragssätzen zu führen oder einer solchen anzugehören. Im Kanton Zürich werden ab 1. Januar 2021 die grössten Unterschiede durch den Teillastenausgleich ausgeglichen. Ein vollständiger Ausgleich würde hingegen den Fehlanreiz setzen, unwirtschaftliche Strukturen zu erhalten. Es ist nicht angezeigt, ein funktionierendes System mit schlanken Abläufen und erfolgreich operierenden Kassen vollständig auf den Kopf zu stellen. Dies ist nicht im Sinne der Arbeitgeber, welche die Familienzulagen finanzieren.

Keine weitere Zentralisierung


Es sind die Kantone, welche die Art und Höhe der Leistungen zugunsten der Familien regeln. Sie können damit ihre besondere Situation und ihre Bedürfnisse optimal berücksichtigen. Dementsprechend soll auch die Kompetenz, die Finanzierung der Familienzulagen festzulegen und, falls nötig, einen Lastenausgleich zu beschliessen, bei den Kantonen liegen. Es besteht keine Notwendigkeit für eine Schwächung des Föderalismus.

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