Steuervorlage 17: Aus Zürcher Sicht ist nachzubessern

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. März 2018 die Botschaft zur Steuervorlage 17 (SV17) verabschiedet. Er will mit der Vorlage, auch aufgrund der internationalen Entwicklungen im Unternehmenssteuerbereich, zügig Verbesserungen für in- und ausländische Unternehmen schaffen.

Die Botschaft entspricht den Eckwerten, die der Bundesrat am 31. Januar festgelegt hat. So sollen eine Patentbox obligatorisch für alle Kantone sowie zusätzliche Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsausgaben auf fakultativer Basis eingeführt werden. Flankiert werden diese Massnahmen von einer Entlastungsbegrenzung: Diese sieht für die Kantone verbindlich vor, dass ein Unternehmen immer mindestens 30 Prozent seines steuerbaren Gewinns vor Anwendung dieser Massnahmen versteuern muss. 

Weiter sieht die Vorlage vor, dass Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen beim Bund künftig zu 70 Prozent, in den Kantonen zu mindestens 70 Prozent besteuert werden. Zudem sollen die Mindestvorgaben des Bundes für die Kinder- und Ausbildungszulagen um 30 Franken pro Kind erhöht werden. 

Um die Kantone in ihren Plänen zur Umsetzung der SV17 zu unterstützen, wird der Kantonsanteil aus den Einnahmen der direkten Bundessteuer von 17 auf 21,2 Prozent erhöht. Damit erhalten die Kantone zusätzlich rund 990 Millionen Franken pro Jahr. Die Kantone sind frei, diese Mehreinnahmen für ihre Umsetzungsvorhaben (u.a. Gewinnsteuersenkungen, Patentbox, Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsausgaben) einzusetzen.  

Für die ZHK geniesst die Umsetzung der SV17 weiterhin grösste Priorität. Die Schweiz braucht ein neues Unternehmenssteuersystem und die Unternehmen ihrerseits rasch Rechtssicherheit. Die ZHK unterstützt die SV17 deshalb im Grundsatz, wobei sie weniger Einschränkungen für die Kantone gewünscht hätte (z.B. bei der Dividendenteilbesteuerung). Gar nicht einverstanden ist sie jedoch mit der Nichtbeachtung der Interessen des Kantons Zürich: Der Kanton Zürich ist aufgrund seiner Wirtschaftsstruktur auf die Möglichkeit, einen Abzug für sichere Finanzierung (ehemals zinsbereinigte Gewinnsteuer) einführen zu können, angewiesen, um den Abfluss von wichtigem Steuersubstrat zu verhindern. Es ist unverständlich, weshalb der Bundesrat dieses Anliegen des grössten Kantons nicht in seine Botschaft integriert hat. Dies umso mehr, als dass sich in der Vernehmlassung neben der ZHK die Konferenz der Kantonsregierungen, die Finanzdirektorenkonferenz, 14 Kantone, die Städtische Steuerkonferenz und drei Bundesparteien sowie 30 Organisationen aus der ganzen Schweiz für diese Massnahme ausgeprochen haben. Es liegt nun am Bundesparlament, die SV17 rasch zu verabschieden und dabei die Interessen des Kantons Zürich nicht zu vernachlässigen.

Vollständige Medienmitteilung

 

Zurück zur Übersicht