Medienmitteilung: US-Zölle: Neue Unsicherheit schadet der Zürcher Wirtschaft

Ab sofort gilt auf einen grossen Teil der Schweizer Warenausfuhren in die USA ein neuer Strafzoll von 12,5 Prozent. Dies schafft neue Unsicherheit und belastet Zürcher Unternehmen weiter. Ein Abkommen mit den USA muss das Ziel bleiben. Die Politik bleibt gefordert, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu stärken.

Ab heute, 24. Juli, erheben die USA auf Schweizer Wareneinfuhren einen Strafzoll von 12,5 Prozent. Dies hat die US-Regierung gestern Abend bekannt gegeben. Die Frist des Übergangszolls von 10 Prozent war am 24. Juli 2026 abgelaufen.

Die USA werfen der Schweiz auf Basis einer Untersuchung im Rahmen von Section 301 des amerikanischen Handelsgesetzes von 1974 vor, zu wenig zur Bekämpfung von Einfuhren von in Zwangsarbeit hergestellten Waren zu unternehmen. Für alle Produkte mit einem Meistbegünstigungszollsatz (MFN) von weniger als 12.5 Prozent gilt künftig der Section-301-Zollsatz. Bei Produkten mit einem MFN-Zollsatz von über 12.5 Prozent bleibt der höhere MFN-Zollsatz bestehen.

Die neu festgelegten Strafzölle auf Einfuhren aus der EU wurden derweil auf 10 Prozent festgelegt. Für Zürcher Unternehmen, die mit einem Exportvolumen in die USA von jährlich 2 Mrd. Franken von den Zöllen betroffen sind, bedeutet dies somit eine neuerliche Verschlechterung der Exportbedingungen – absolut sowie gegenüber der europäischen Konkurrenz.

Eine weitere Untersuchung Washingtons, wonach die Schweiz die globalen Marktbedingungen zum Schaden amerikanischer Firmen und Arbeitnehmer verzerre, steht zudem noch aus. Möglich sind somit weitere Strafzölle.
 

Neue Unsicherheit schadet der Wirtschaft

Für die Wirtschaft ist es zentral, Klarheit im internationalen Geschäft zu haben. Stattdessen schafft diese Ankündigung neue Unsicherheit und belastet Zürcher Unternehmen weiter.

Die Zürcher Handelskammer unterstützt deshalb weiterhin das Bestreben des Bundesrates, ein rechtlich verbindliches Handelsabkommen mit Washington zu erreichen. Ziel muss bleiben, gleich lange Spiesse gegenüber der EU sicherzustellen und Wettbewerbsnachteile für Unternehmen in der Schweiz zu vermeiden.

Parallel dazu bleibt die Politik gefordert, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz zu stärken – etwa durch eine weitere Diversifizierung der Handelsbeziehungen sowie durch den Abbau bürokratischer Hürden im Inland.

«Die Herausforderungen im internationalen Handel bleiben für viele Unternehmen im Wirtschaftsraum Zürich gross», sagt Raphaël Tschanz, Direktor der Zürcher Handelskammer. «Im Kanton Zürich müssen wir unsere eigenen Hausaufgaben machen und Unternehmen entlasten, wo es geht», so Tschanz.

Das von der Zürcher Handelskammer im vergangenen Jahr vorgelegte 5-Punkte-Massnahmenpaket zur Stärkung der Zürcher Wirtschaft bleibt dabei weiterhin zentral.

Die fünf Massnahmen lauten wie folgt:
1. Netto-Null-Bürokratie: Der Kanton setzt sich das Ziel «Netto Null Bürokratie» gegenüber den Unternehmen. Dazu gehören eine Regulierungsbremse und ein Absenkpfad für Bürokratie.
2. Digitalisierung: Die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse ist in allen Departementen und auf allen Stufen mit Hochdruck zu beschleunigen.
3. Steuern: Der Kanton Zürich ist bei den Unternehmenssteuern Schlusslicht aller Kantone. Das kann nicht der Anspruch des Wirtschaftsmotors der Schweiz sein. Eine Senkung ist angezeigt. 
4. Gebühren: Die Belastung der Unternehmen mit Gebühren soll systematisch überprüft und Gebühren wo möglich reduziert werden. 
5. Konkurrenz durch Staatsbetriebe: Mit unzähligen Beteiligungen konkurrenziert der Kanton die Privatwirtschaft direkt. Hier braucht es Transparenz in Bezug auf 1) das Ausmass der staatlichen Privatwirtschaft, 2) die damit verursachte Marktverzerrung sowie 3) Massnahmen zur Eindämmung der staatlich kontrollierten Firmen.
 

Rückfragen bitte an: Raphaël Tschanz, Direktor Zürcher Handelskammer, 076 507 09 95

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