Im Dienst von exportierenden Unternehmen

Die Exportdienstleistungen der Zürcher Handelskammer sind für viele Unternehmen lebenswichtig. Giovanni Montera, Leiter Beglaubigungsdienst, erläutert, welche Bedürfnisse Export-Kunden haben und wie er und sein Team diese beratend unterstützen.

«Vor dem Internetzeitalter diente der Beglaubigungsdienst der ZHK als Drehscheibe für Auskünfte zu sämtlichen wirtschaftlichen Belangen», sagt Giovanni Montera. Die Anfragen betrafen dabei nicht nur den Aussenhandel, sondern reichten von der Firmenregistrierung über die Abrechnung der Warenumsatzsteuer bis hin zu allgemeinen Kontaktanfragen.

«Heute ist in erster Linie die Expertise der ZHK auf dem Gebiet der Ursprungszeugnisse und Carnet ATA [siehe Kasten unten] gefragt», er-läutert der Leiter Beglaubigungsdienst. Wer ein Ursprungszeugnis brauche, könne anrufen, und die ZHK sorge dafür, dass es elektronisch beantragt werden kann. «Wir beraten über die Anforderungen und öffnen den Zugang zum elektronischen Antrag», sagt der Leiter Beglaubigungsdienst.

Die Nachfrage nach Ursprungszeugnissen hat sich gewandelt. Mit der Zunahme von Freihandelsabkommen braucht es sie immer weniger, dafür hat mit der zunehmenden Globalisierung die Komplexität zugenommen. «Wir verfolgen die Entwicklungen im Exportgeschäft genau und bilden uns laufend weiter, damit wir die Kunden stets kompetent beraten können», erklärt Montera.

Die ZHK berät auch Unternehmen, die Bedarf für Weiterbildung auf dem Gebiet des Aussenhandels haben, und weist ihnen den Weg zum optimalen Angebot. Dabei kooperiert die ZHK mit der Swiss School for International Business und dem Verband swiss export. Mitglieder der ZHK profitieren von einem privilegierten Zugang zu Veranstaltungen und Lehrgängen sowie von Sonderkonditionen.

Neben den Ursprungszeugnissen stellt die ZHK Carnet ATA für ihre Kunden aus. Dieses Exportpapier geht auf eine Initiative der Schweiz zurück und feiert im Jahr 2023 seinen 60. Geburtstag. Basierend auf der ATA-Konvention aus dem Jahr 1963 wurde es laufend angepasst und befindet sich zurzeit auf dem Weg in die digitale Zukunft. Mittlerweile wird es in 78 Ländern akzeptiert.

Das Carnet ATA dient zur temporären Waren-ausfuhr nicht nur von Maschinen oder anderen gängigen Exportgütern, sondern auch von Kunst, Briefmarken und Münzen, Filmkameras oder Pferden. Auch das Carnet ATA kann mittlerweile elektronisch beantragt werden. Ausgestellt wird es weiterhin nur in Papierform.

Die ZHK stellt schliesslich auch CITES Zertifikate zur Umsetzung des Artenschutzabkommens aus. Dieses Zertifikat wird besonders von der Uhrenindustrie und der Textilbranche, speziell im Luxussegment, nachgefragt.

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