Dreifachnutzung Flugplatzareal Dübendorf – aber nicht ohne Geschäftsfliegerei

Die Zürcher Handelskammer (ZHK) begrüsst die am 31. August 2021 vorgestellte Gesamtschau zum Flugplatzareal Dübendorf im Grundsatz. Einverstanden zeigt sie sich vor allem mit dem neuerlichen klaren Bekenntnis aller involvierten Parteien zur Dreifachnutzung des Areals. Unverständlich ist jedoch, dass der Geschäftsfliegerei kein Platz auf dem Flugplatz eingeräumt werden soll.

Die ZHK ist erfreut über das klare Bekenntnis aller involvierten Parteien, eine Dreifachnutzung des Areals – Innovationspark, ziviler Flugplatz mit militärischer Mitbenutzung – voranzutreiben. Damit wird nicht nur der Bau des Innovationsparks vorangetrieben, für welchen sich die ZHK seit Jahren stark einsetzt, sondern auch klar festgehalten, dass die Flugpisten in Zukunft ein wichtiges Merkmal des Areals bleiben. Auch unterstützenswert ist die Vision, dass der Flugplatz zu einem international führenden Standort für die Forschung, Entwicklung und Erprobung von innovativen und CO2-neutralen Mobilitätslösungen am Boden und in der Luft entwickelt werden soll.

Allerdings bedauert die ZHK, dass für die Task Force, welche den eben vorgestellten Synthesebericht zur Zukunft des Flugplatzareals ausgearbeitet hat, die Geschäftsfliegerei (Business Aviation) keine Zukunft in Dübendorf zu haben scheint. Die Bedeutung der Geschäftsfliegerei für die Attraktivität eines Wirtschaftsstandorts darf jedoch nicht unterschätzt werden und der Flugplatz Dübendorf ist der ideale Standort dafür. Es ist deswegen wichtig, dass das Projekt "Flight Plan" so ausgearbeitet wird, dass langfristig keine Türen geschlossen werden, um die Geschäftsfliegerei in Dübendorf zu ermöglichen.

Dank dem heute vorgestellten Synthesebericht gilt es jetzt keine Zeit mehr zu verlieren und dem Innovationspark auf allen föderalen Ebenen endlich zum Durchbruch zu verhelfen. 

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