Die aktuell rekordhohen Infektionszahlen haben nicht zu einer Überlastung des Gesundheitssystems geführt, stellt der Bundesrat in einer Medienmitteilung fest. Daher hebt er bereits zum 3. Februar sowohl die Pflicht zum Homeoffice als auch die Pflicht zur Kontaktquarantäne auf. Während er eine Empfehlung zum Homeoffice ausspricht, wird die Kontaktquarantäne erstmals seit Beginn der Krise aufgehoben. „Wegen der sehr hohen Ansteckungszahlen hat die Kontaktquarantäne an Bedeutung verloren”, heisst es in der Mitteilung.
Während die Maskenpflicht am Arbeitsplatz bestehen bleibt, kündigt der Bundesrat zudem Konsultationen über weitere „umfassende“ Aufhebungen von Massnahmen an. Diese Beratungen von Kantonen, Sozialpartnern, Parlamentskommissionen und betroffenen Verbänden sollen bis zum 9. Februar andauern. Dabei wird über zwei verschiedene Varianten gesprochen. Einerseits könnten am 17. Februar alle noch bestehenden Massnahmen in einem Schritt aufgehoben werden. Dabei handelt es sich um die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit, die Zertifikatspflicht, Einschränkungen von privaten Treffen und die Bewilligungspflicht von Grossveranstaltungen. „Dieses Vorgehen ist nur dann angezeigt, wenn die Ansteckungswelle den Höhepunkt überschritten hat”, heisst es zur Erläuterung.
Andererseits besteht die Möglichkeit, weitere Massnahmen in zwei Schritten aufzuheben. Falls die Lage am 16. Februar also noch zu unsicher ist, könnten einige Massnahmen erst zu einem späteren Zeitpunkt als dem 17. Februar aufgehoben werden. Dabei handelt es sich um die Maskenpflicht, 2G-Regel und die Bewilligungspflicht von Grossveranstaltungen in Innenräumen.
Darüber hinaus schickt der Bundesrat zusätzliche Massnahmen in die Konsultation. Diese umfassen die Aufhebung der grenzsanitarischen Massnahmen und der Schweizer Covid-Zertifikate. Für den internationalen Reiseverkehr müssen die von der EU akzeptierten Zertifikate jedoch weiter geführt werden. jh

