AHV-Finanzierung: ZHK fordert strukturelle Massnahmen

Am 29. November befindet das Stimmvolk über die Finanzierung der 13. AHV-Rente. Kürzlich ist zudem die Vernehmlassung zur Reform AHV 2030 zu Ende gegangen. Die ZHK lehnt beide vorliegenden Vorschläge ab und fordert strukturelle Massnahmen.

Am 29. November stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Finanzierung der 13. AHV-Rente durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ab. Gleichzeitig liegt mit der Reform AHV 2030 ein Vorschlag vor, mit der der Bundesrat die Finanzierung der ersten Säule für den Zeitraum 2030 bis 2040 sicherstellen möchte.

Zürcher Handelskammer lehnt vorliegende Vorschläge ab

Klar ist: Die längere Lebenserwartung und die bevorstehenden Pensionierungen der geburtenstarken Jahrgänge stellen die AHV vor finanzielle Herausforderungen. Die Auszahlung der 13. AHV-Rente ab Dezember 2026 verschärft diese noch. Dennoch lehnt die Zürcher Handelskammer (ZHK) beide vorliegenden Vorschläge ab. Die Wirtschaft hat die 13. AHV-Rente damals nicht unterstützt, weil sie teuer und für einen grossen Teil der Rentnerinnen und Rentner nicht nötig ist, um ihre Existenz zu sichern.

Das Parlament hat sich in der Sommersession 2026 letztlich auf eine unbefristete Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte (Sondersatz um 0,2 Prozentpunkte) geeinigt. Dies würde ab 2028 rund 1,5 Milliarden Franken an Einnahmen bringen. Die Einführung der 13. AHV-Rente wird dagegen ab 2026 jährlich 4 bis 5 Milliarden Franken kosten. Bereits 2028 könnte der Fondsstand unter die gesetzlich verlangte Schwelle von 100 Prozent einer Jahresausgabe fallen, worauf sich die finanzielle Lage in den Folgejahren rasch verschärft.

Die ZHK lehnt den Vorschlag ab. Er ist auch ordnungspolitisch falsch. Für eine befristete Übergangsfinanzierung hätte die ZHK Hand geboten. Für eine tragbare und nachhaltige Finanzierung braucht es jetzt strukturelle Reformen im Rahmen der Reform AHV 2030.

ZHK News Reform AHV 2030 braucht strukturelle Massnahmen

Der Bundesrat hat die Teilfinanzierung der 13. AHV-Rente in seinem Entwurf zur Reform AHV 2030 antizipiert und bereits weitere Zusatzfinanzierungen ins Spiel gebracht. Strukturelle Massnahmen schlägt er hingegen nicht vor. Die ZHK lehnt weitere Belastungen der Wirtschaft ab und fordert den Bundesrat nachdrücklich auf, strukturelle Massnahmen als Kernelement in die Vorlage aufzunehmen. Im Zentrum steht eine moderate, schrittweise und langfristig planbare Erhöhung des Referenzalters, um das strukturelle Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben zu verringern. Die Ablehnung der Renteninitiative im Jahr 2024 rechtfertigt es nicht, die Diskussion über strukturelle Reformen der AHV auf unbestimmte Zeit zu vertagen.

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