Quelle Bild: www.switzerland-innovation.com

ZHK begrüsst Plan B für den Innovationspark

Die Zürcher Handelskammer (ZHK) begrüsst es, dass der Regierungsrat in Bezug auf die Realisierung des Innovationsparks in Varianten denkt und gleichzeitig ein Bekenntnis zur Dreifachnutzung des Areals des Flugplatzes Dübendorf abgibt. Eine solche bietet Chancen für den Wirtschaftsstandort Zürich, welche es wahrzunehmen und nicht aus den Augen zu verlieren gilt.

Die Innovationsfähigkeit unserer Unternehmen und die Innovationskraft der Schweizer Wirtschaft ist eine unserer grössten Standortqualitäten. Mit der Schaffung eines Innovationsparks, der die Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft ermöglicht, können diese Kompetenzen gebündelt und vorangetrieben werden. Umso bedauerlicher ist es, dass die Realisierung eines solchen Parks auf dem Platz Zürich seit Jahren nicht vorankommt. Dass der Regierungsrat nun nicht nur den Entscheid des Verwaltungsgerichts weiterzieht, sondern auch einen Plan B vorlegt, ist deshalb zu begrüssen. Die Bildung einer Task Force, in der alle relevanten Akteure eingebunden sind, ist sinnvoll.

Dass sich der Regierungsrat zudem so klar für eine Dreifachnutzung des Flugplatzes Dübendorf ausspricht, ist ein wichtiges Zeichen. Der Einbezug der Zivilaviatik in das Projekt ist entscheidend, da sich auch in diesem Bereich Probleme bei der Umsetzung abzeichnen. Eine funktionierende Infrastruktur für die Zivilaviatik ist indessen ein wichtiger Standortfaktor. Deren Realisierung auf dem Flugplatz Dübendorf ist nötig, gleichzeitig ergäben sich dadurch wertvolle Synergien mit dem Innovationspark.

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