Swissness-Gesetze erreichen ihr Ziel

Bern - Die Marke Schweiz ist angemessen geschützt. Studien im Auftrag des Bundesrats kommen zu dem Schluss, dass die 2017 eingeführten gesetzlichen Regeln für Swiss Made-Produkte ihren Zweck weitgehend erfüllen. Nachbesserungen regen sie beim Markenschutz im Ausland und bei Lebensmitteln an.

Die gesetzlichen Regeln für die kommerzielle Verwendung des Schweizerkreuzes und des Labels Swiss Made sind wirksam. Dies bestätigen mehrere vom Bundesrat in Auftrag gegebene Studien. Seit die Regeln am 1. Januar 2017 erlassen wurden, sei die Marke Schweiz besser vor Trittbrettfahrern geschützt und sichere in der Schweiz produzierenden Unternehmen einen wichtigen Wettbewerbsvorteil. Diese Ergebnisse machen das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung sowie das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum in einer Medienmitteilung bekannt.

Die unabhängigen Beratungs- und Wirtschaftsforschungsinstitute, die mit einer Evaluation der Swissness-Gesetzgebung beauftragt waren, beziffern deren gesamtwirtschaftlichen Nutzen pro Jahr mit rund 1,4 Milliarden Franken. Das sind 163 Franken pro Kopf.

Im Ausland ortet der Bundesrat in seinem am Freitag verabschiedeten Bericht jedoch Handlungsbedarf. Weil die Schweizer Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung ausserhalb des Landes nicht anwendbar sind, empfehlen die Studienautorinnen und -autoren der Mitteilung zufolge den Ausbau des Netzes bilateraler Verträge. Ausserdem identifizierten sie Verbesserungspotenzial bei der Information von Verbänden und Branchen sowie der Durchsetzung geltenden Rechts.

Auch im Lebensmittelsektor zeichne sich „ein gewisser Handlungsbedarf“ ab. Obwohl die Bedeutung der Swissness gerade dort besonders hoch sei, stünden die Unternehmen ihrer Umsetzung eher kritisch gegenüber. Hier raten die Studien zum Kriterium der inländischen Wertschöpfung anstelle des inländischen Rohstoffanteils.

Ein solch einheitliches Kriterium für Nahrungsmittel und Industrieprodukte war vom Bundesrat bei der Einführung der neuen Gesetzgebung bereits vorgeschlagen worden. Allerdings sei es insbesondere bei Landwirtschafts- und Konsumentenorganisationen sowie bei Lebensmittelproduzenten auf wenig Gegenliebe gestossen. Alternativ, so die Studien, solle das Verfahren zur Gewährung von Ausnahmen bei Lebensmitteln vereinfacht und transparenter gestaltet werden. mm

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