Quelle Bild: www.switzerland-innovation.com

Stillstand beim Innovationspark beenden!

Der Informationspavillon ist eröffnet, doch der eigentliche Aufbau des Innovationsparks Zürich wartet auf eine Anschubfinanzierung durch den Kanton. Der Regierungsrat hat den Kreditbeschluss im Herbst 2018 vorbereitet, seither steckt dieser im Vorberatungsstadium im Kantonsrat fest. Die Zürcher Handelskammer fordert: Es muss endlich vorwärtsgehen.

Auf dem Gelände des ehemaligen Militärflugplatzes Dübendorf soll dereinst der grösste Standort bzw. der «Leuchtturm» des Schweizer Innovationsparks entstehen. Die Plattform für Forschung, Entwicklung und Innovation fördert die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Privatwirtschaft mit dem Ziel, die Umsetzung von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen zu unterstützen und zu beschleunigen. Der Innovationspark Zürich steigert dadurch die Innovationskraft und Standortattraktivität unseres Wirtschaftsstandorts, weshalb die Zürcher Handelskammer (ZHK) das Projekt von Beginn weg unterstützte.

Aufbau durch Anschubfinanzierung

Die ersten Gebäude wurden Anfang 2018 bezogen, doch der eigentliche Aufbau steht noch bevor. Nach Realisierung der ersten Etappe soll der Park dereinst 38 Hektaren «Innovationsfläche» umfassen und unter anderem von einer Tramlinie durchzogen werden. Für die Realisierung soll die Stiftung Innovationspark Zürich, welche für den Aufbau und den Betrieb verantwortlich ist, eine Anschubfinanzierung vom Kanton erhalten. Der Regierungsrat beantragt dazu mit Beschluss vom 7. November 2018 einen Verpflichtungskredit in Höhe von 217,6 Mio. Franken. Die ZHK befürwortet die finanzielle Unterstützung – unter anderem auch deshalb, weil es sich zu einem Teil um Darlehen und Vorfinanzierungen handelt, die zurückbezahlt werden sollen. Mittel- bis langfristig soll der Innovationspark selbsttragend bewirtschaftet werden. Doch erst muss der Kantonsrat diesem Kredit zustimmen. Das Geschäft wurde der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) zur Vorberatung zugewiesen.

Kreditfreigabe auf der Wartebank

Seit Ende 2018 stünde der Umsetzung nicht mehr viel im Weg: Der Rekurs gegen den kantonalen Gestaltungsplan für den Innovationspark, den zwei Anwohner eingebracht hatten, wurde vom Baurekursgericht erstinstanzlich vollumfänglich abgewiesen. Zudem wurden die Rahmenverträge über die Landabgabe im Baurecht vom Bund an den Kanton (der das Bauland im Unterbaurecht weitergibt) unterzeichnet. Trotzdem herrscht seit bald einem Jahr mehr oder weniger Stillstand: Die Vorlage über den Verpflichtungskredit verharrt noch immer auf der Geschäftsliste der WAK. Diese Verzögerung ist ärgerlich und wirft ein schlechtes Licht auf den Innovationsstandort Zürich. Der Aufbau des Schweizer Innovationsparks ist an Standorten in anderen Kantonen schon deutlich weiter fortgeschritten. So mag sich wohl manch einer fragen: Mangelt es der Zürcher Politik am Willen, dem Innovationspark Zürich endlich Leben einzuhauchen?

Die Zürcher Handelskammer fordert die Kantonsratskommission auf, die Vorberatung des Verpflichtungskredits schnellstmöglich abzuschliessen und dem Kantonsrat dessen Annahme zu beantragen. Es ist in vollstem Interesse unseres Wirtschafts- und Forschungsstandorts, dass die Realisierung des Innovationsparks am Standort Dübendorf nicht weiter verzögert wird.

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