Zürcher Privatspitälern droht Quotenregelung

Mit zwei Vorstössen fordern Zürcher Kantonsparlamentarier die Einführung einer Quote, um zusatzversicherte Patienten weg von privaten Listenspitälern hin zu Spitalhäusern öffentlicher Trägerschaft zu verlagern. Diese Strategie beschneidet den effizienzbringenden Wettbewerb unter Leistungserbringen und verletzt die freie Spitalwahl für Zürcher Patientinnen und Patienten.

Die beiden zurzeit im Kantonsrat pendenten parlamentarischen Initiativen eines CVP-Vertreters und der Grünen verlangen einen Mindestanteil an Grundversicherten von 51% bzw. 60%. Sie zielen direkt auf Privatspitäler mit einem Platz auf der kantonalen Spitalliste, vornehmlich auf die Klinik Hirslanden und die Schulthess Klinik. Die Initianten stören sich daran, dass die Privatspitäler betriebswirtschaftlich oftmals erfolgreicher sind als die öffentlichen Spitäler und gleichzeitig den kantonalen Kostenbeitrag von 55% bei grundversicherten Patienten erhalten. Mit der besagten Mindestquote schwebt ihnen ein Instrument vor, mit welchem der Kanton Zürich über die Spitalliste den Einsatz öffentlicher Gelder optimieren könne.

Keine Einsparung…

Dieser Argumentation liegt ein grundsätzlicher Irrtum zugrunde: Die Festsetzung einer Mindestquote für die Grundversicherung ist keine Sparmassnahme, da der Kanton immer 55% der Behandlungskosten übernehmen muss, egal in welchem Listenspital die Behandlung erfolgt. Um die Ausgaben des Kantons zu senken, müsste die Spitalfinanzierung per se revidiert werden. Ein Kostenvergleich zeigt, dass die grossen Privatspitäler bei vielen Eingriffen nicht teurer, sondern günstiger sind als vergleichbare Spitäler öffentlicher Trägerschaft. Auf eine Quotenregelung könnten Spitäler auf zwei Arten reagieren: Entweder sie begegnen der Quote mit einem Ausbau der Bettenkapazität für grundversicherte Patienten, was – wenig effizient – die Gesamtkosten erhöht.

…dafür Diskriminierung

Oder sie weisen bei einer Überschreitung der Mindestquote zusatzversicherte Patienten ab, was eine Diskriminierung darstellt. Zusatzversicherungen würden dadurch unattraktiv, die Einnahmen im Gesundheitswesen würden sinken. Da ausserkantonale Patienten gemäss Bundesrecht von der Quotenregelung ausgenommen wären, würde der Kanton seine eigenen Steuerzahler diskriminieren. Eine Quote eliminiert zudem die freie Spitalwahl und bevormundet dadurch die Patienten.

Insgesamt ist leider eine Häufung von Vorstössen festzustellen, die sich gegen privatwirtschaftlich organisierte Spitäler richtet. Dabei geht vergessen, dass mit der Erteilung eines Leistungsauftrags ein Spital ungeachtet seiner Trägerschaft zum Grundversorger mit Aufnahmepflicht wird. Die im Kantonsrat geforderte Mindestquote an nur grundversicherten Patienten würde sowohl auf Patientenseite wie auch unter den Leistungserbringern diskriminieren, ohne die Effizienz des Gesundheitswesens zu verbessern.

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