Nein zu Tabakwerbeverboten

Am 13. Februar 2022 befindet das Schweizer Stimmvolk über die Initiative "Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung". Die Initiative fordert ein Verbot für jegliche Art von Tabakwerbung, welche Kinder und Jugendliche erreicht. Eine solch starke Beschneidung der wirtschaftlichen Freiheit lehnt die ZHK jedoch ab. Sie empfiehlt daher ein Nein in die Urne zu legen.

Bei einer Annahme der Initiative "Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung" müsste jede Art von Werbung, die sich hauptsächlich an Erwachsene richtet, die aber auch für Kinder und Jugendliche zugänglich ist, verboten werden. Dies betrifft insbesondere Werbung in Printmedien, im Internet (inkl. Social Media), auf Plakaten, in Kinos, an Verkaufsstellen und an Veranstaltungen. Gemäss den Initianten ist das Werbeverbot zudem weit auszulegen, sodass auch die Verkaufsförderung oder das Sponsoring für Tabakprodukte darunterfallen würden.

Initiative stellt unverhältnismässigen Eingriff in die Wirtschafts- und Werbefreiheit dar

In einer liberalen Wirtschaftsordnung haben derart umfassende Werbeverbote von legal erhältlichen Produkten – zu welchen die Tabakprodukte gehören – nichts zu suchen. Die Initiative stellt somit einen unverhältnismässigen Eingriff in die Wirtschafts- und Werbefreiheit dar, welcher Arbeitsplätze in der Werbe- und Tabakindustrie sowie im Detailhandel gefährdet. Ein striktes Werbeverbot könnte darüber hinaus ein gefährliches Präjudiz für weitere Werbeverbote schaffen, zum Beispiel im Bereich der fett- und zuckerhaltigen Nahrungsmittel. 

Indirekter Gegenvorschlag gewährleistet massvollen Jugendschutz

National- und Ständerat lehnen die Initiative aus diesen Gründen ab. Mit dem Tabakproduktegesetz hat das Parlament der Initiative jedoch einen indirekten Gegenvorschlag gegenübergestellt. Im Gegensatz zur Initiative sieht der Gegenvorschlag vor, dass Tabakwerbung in der Presse und im Internet sowie Sponsoring von Veranstaltungen auch künftig nicht grundsätzlich verboten sein sollen. So soll das Verbot von Tabakwerbung nur für Presseerzeugnisse und Internetseiten gelten, die für Minderjährige bestimmt sind. Sponsoring für Veranstaltungen in der Schweiz soll dann verboten sein, wenn diese einen internationalen Charakter aufweisen oder sich an ein minderjähriges Publikum richten. Auf diese Weise wird ein optimales Gleichgewicht zwischen einem griffigen Jugendschutz und einer Einschränkung der Wirtschafts- und Werbefreiheit sichergestellt. 

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