ZHK begrüsst den direkten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative

Die Zürcher Handelskammer hat sich in einer Stellungnahme zur Vernehmlassung über den direkten Gegenentwurf des Bundesrates zur Gletscher-Initiative positiv zu den vorgeschlagenen Anpassungen geäussert. Der direkte Gegenentwurf zur Initiative nimmt die wichtigste Forderung der Initianten auf, nämlich das «Netto-Null-Ziel» von Treibhausgasemissionen bis 2050, jedoch mit Rücksicht auf die Wirtschaft und Versorgungssicherheit des Landes.

Die Gletscher-Initiative fordert, dass ab 2050 keine fossilen Energieträger (Heizöl, Erdgas, Kohle, Benzin, Diesel, Kerosin) mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Ausnahmen wären nur mehr zulässig für technisch nicht substituierbare Anwendungen, soweit sichere Treibhausgassenken im Inland die dadurch verursachte Wirkung auf das Klima dauerhaft ausgleichen. Aus Sicht der ZHK ist diese Forderung gefährlich für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Angesichts der Ungewissheit der technologischen Entwicklungen wäre ein solch drastisches Verbot, welches in 30 Jahren wirksam werden würde, überaus riskant. Ausnahmen nur auf technische Aspekte abzustützen, ist zu eng gefasst. Die ZHK lehnt die Initiative deswegen ab.

Der direkte Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative setzt am gleichen Ziel wie diese an: Die Schweiz soll ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 auf Netto-Null verringern. Jedoch fordert der Gegenentwurf des Bundesrates zur Erreichung dieses Ziels weniger drastische Massnahmen als die Initianten. Konkret sollen fossile Brenn- und Treibstoffe so weit vermindert werden, als dies technisch möglich, wirtschaftlich tragbar und mit der Sicherheit des Landes und dem Schutz der Bevölkerung vereinbar ist. Diese Formulierung unterscheidet sich essentiell vom Initiativtext. Gemäss dem Gegenentwurf werden keine starren Verbote in die Verfassung geschrieben, sondern offengelassen, wie das Netto-Null-Ziel erreicht werden soll. Aus liberaler Sicht ist dieser Ansatz klar zu präferieren, weshalb die ZHK den direkten Gegenentwurf begrüsst. In ihrer Vernehmlassungsantwort fordert die ZHK den Bundesrat jedoch auf, zwei Anpassungen am vorliegenden Entwurf vorzunehmen.

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