ZHK für elektronische Urkunden

 

Wer beispielsweise eine Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen, ihr Kapital erhöhen oder ihre Statuten ändern will, benötigt eine öffentliche Urkunde. Diese wird von der Urkundsperson (im Kanton Zürich: Notar) am Computer erstellt und ausgedruckt. Um diese „Papierurkunde“ im elektronischen Geschäftsverkehr und für weitere gesellschaftsrechtliche Prozesse nutzen zu können, wird sie anschliessend elektronisch eingelesen. Diese Medienbrüche sind weder effizient noch zeitgemäss.

Der Bundesrat schlägt vor, dass die Originale von öffentlichen Urkunden künftig nicht mehr als Papierdokument sondern in elektronischer Form erstellt und in einem nationalen Register hinterlegt werden sollen. Die ZHK unterstützt diesen Vorschlag in ihrer Stellungnahme ausdrücklich. Eine Umstellung auf elektronische Urkunden verringert die Medienbrüche signifikant und erlaubt die Implementierung von digitalen Prozessen, welche für alle Beteiligten deutlich effizienter, schneller und einfacher sind, da die elektronische Verarbeitung durchgängig ermöglicht wird. Gleichzeitig vermindern sie die Fehleranfälligkeit, verbessern die Qualität und reduzieren die Wartezeit, wovon Unternehmen nur profitieren können.

Die ZHK beantragt jedoch eine Verkürzung der Übergangsfristen, damit es möglichst rasch zur Umstellung auf elektronische Urkunden kommt.

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