ZHK steht hinter dem Institutionellen Rahmenabkommen mit der EU

Diese 22 Vertragsartikel dominieren derzeit die öffentliche politische Debatte: Der Entwurf zum institutionellen Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Weil der Wirtschaftsraum Zürich eng mit Europa verflochten ist und daher ein grosses Interesse an geregelten Beziehungen zur EU besteht, hat auch die ZHK offiziell Stellung bezogen.

Seit Ende letzten Jahres steht der Textentwurf des Institutionellen Abkommens (InstA), der als nicht nachverhandelbar gilt, fest. Weil die Schweiz ihr Verhandlungsmandat nicht restlos durchsetzen konnte, hat sich der Bundesrat zu Konsultationen von besonders betroffenen Kreisen entschieden, bevor er über das weitere Vorgehen entscheiden will. Die ZHK sieht den Wirtschaftsstandort Zürich als umfassend betroffen von der Art und Weise, wie die Schweiz zukünftig an den Europäischen Binnenmarkt angebunden wird.

In seiner Gesamtheit vorteilhaft

Aus der Sicht der ZHK steht die Frage des Nutzens oder Schadens bei Abschluss respektive Nichtabschluss des Abkommens im Vordergrund. Sie unterstützt das InstA, weil es im langfristigen Interesse unseres Wirtschaftsstandorts liegt und damit dem Erhalt unseres Wohlstandes dient. Es stellt die bilateralen Verträge auf ein rechtlich stabiles Fundament und stellt den diskriminierungsfreien Zugang zum EU-Binnenmarkt langfristig sicher. Darüber hinaus ist das InstA nötig, um in Zukunft neue sektorielle Marktzugangsabkommen abschliessen zu können. Die ZHK wünscht sich jedoch, dass der Bundesrat gemeinsam mit dem Vertragspartner gewisse Klärungen vornimmt. So sollte insbesondere hinsichtlich der Problematik mit der Unionsbürgerrichtlinie in künftigen Verhandlungen eine klare Abgrenzung der binnenmarktrelevanten Bestimmungen von denjenigen erfolgen, die darüber hinausgehen und somit von der Schweiz nicht übernommen werden müssen. Weitere öffentlich kritisierte Vertragsbestandteile erachtet die ZHK jedoch als weniger problematisch, darunter die Reduktion der Voranmeldefrist von acht auf vier Tage bei Entsendungen in die Schweiz. Diese ist ohne Einschränkungen des Lohnschutzes umsetzbar.

Bei Ablehnung drohen grosse Schäden

Eine Ablehnung des Abkommens wäre hingegen mit zu grossen Risiken für unseren Wirtschaftsstandort verbunden. Es bestünden u.a. Schadensrisiken für die Schweizer Börse und somit für unseren Finanzplatz, die Gefahr blockierter Äquivalenzanerkennungen, unter welchen bspw. die Medtech-Branche leiden würde, oder weitere negative Entwicklungen im Flugverkehr. Die ZHK befürchtet, dass die Schweiz ohne InstA vermehrten politischen Pressionen der EU ausgesetzt wäre und sich ohne rechtliches Schutzdispositiv kaum dagegen wehren könnte.

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