Gegen die Interessen der Exportnation Schweiz

Am 25. November stimmt die Schweiz über die «Selbstbestim­mungs»-Initiative ab. Sie will nationales Recht prinzipiell über das Völkerrecht stellen. Insbesondere für die Exportwirtschaft würde das zu schwerwiegenden Problemen führen.

Der Titel der Vorlage ist geschickt gewählt - gegen Selbstbestim­mung hat in einem direktdemokratischen Land schliesslich niemand etwas ein­zuwenden. Doch im Initiativtext verstecken sich zahlreiche Fallen. Grundsätzlich geht es um einen generellen Vorrang des Schweizer Landesrechts vor internationalem Recht. Ausgenommen werden nur Bestimmungen des zwingenden Völkerrechts, wie etwa die Verbote von Sklaverei oder Völkermord. Bei einem Widerspruch zwischen nationalem Verfassungsrecht und Völkerrecht, beispielsweise in einem Frei­­­han­delsabkommen, soll künftig das nationale Recht immer Vorrang haben. Entsprechende Verträge müssten neu verhandelt oder gekündigt werden. Und falls sie nicht dem Referendum unterstanden, sind sie für Schweizer Gerichte gar nicht mehr massgebend. Im Extremfall führt das zum Vertragsbruch.

Über 600 Wirtschaftsabkommen betroffen

Was geschieht, falls die Initiative eine Mehrheit findet, weiss niemand so genau, und das ist problematisch: Die Unsicherheit wird gross sein und über mehrere Jahre andauern. Die Schweiz verfügt heute über rund 5000 internationale Abkommen, wovon über 600 für die Wirtschaft von besonderer Bedeutung sind. Dazu zählen Abkommen zu Freihandel, Investitions- und Patentschutz, bilaterale Verträge mit der EU, Doppelbesteuerung, aber auch multilaterale Abkommen wie die Teilnahme an der Welthandelsorganisation (WTO). All diese freiwillig abgeschlossenen Abkommen bilden das rechtliche Fundament für den Erfolg der Exportnation Schweiz.

Fortan würden diese Verträge nur noch unter Vorbehalt gelten. Wird zum Beispiel eine Volksinitiative angenommen, die solchen Abkommen widerspricht, müssten sie neu verhandelt 

oder gekündigt werden. Heute hinge-gen sind Lösungen mit Augenmass möglich. So widerspricht beispielsweise das Landverkehrsabkommen mit der EU dem Alpenschutzartikel in der Bundesverfassung. Doch mit der Abgabe für den Schwerverkehr und dem Bau der NEAT wurde eine Lösung gefunden, die beiden Seiten gerecht wird. In Zukunft wäre das in dieser Form nicht mehr möglich.

Verträge nicht auf Vorrat kündigen

Wenn Abmachungen mit anderen Staaten nur noch unter Vorbehalt gelten, wird es der Schweiz schwer fallen, neue Verträge abzuschliessen. Denn als Verhand­lung­s­partnerin macht sie sich unglaubwürdig und damit unattraktiv. Die bisher stets stabilen Beziehungen zu den Vertragspartnern könnten gefährdet sein. Es stellt sich die Frage, welches angebliche Problem die Initiative denn überhaupt lösen will. Wenn es den Initianten darum geht, unliebsame Verträge zu verhindern 

oder zu beseitigen, dann besteht diese Möglichkeit schon heute: mittels Referendum oder Initiative. Mit ihrer soeben eingereichten Kündigungsinitiative gegen die Personenfreizügigkeit liefert die SVP hierfür gleich selbst ein Beispiel.

Die «Selbstbestimmungs»-Initiative hingegen ist eine Vertragskündigung auf Vorrat und gefährdet das wichtige weltweite Vertragsnetz, das sich die Schweiz in jahrzehntelangen Verhandlungen aufgebaut hat. Sie stellt die Mitgliedschaft bei der WTO, aber auch die Stellung der Europäischen Menschenrechtskonvention in Frage und droht das Land international zu isolieren. Das kann nicht im Interesse der Schweizer Unternehmen sein. Die ZHK empfiehlt, die Initiative abzulehnen.

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