EFTA modernisiert Freihandelsabkommen mit Türkei

Sauðárkrókur - Das Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit der Türkei ist modernisiert worden. Neu enthält es auch Bestimmungen zur Anerkennung von Konformitätsprüfungen, zum Schutz geistigen Eigentums und zum Dienstleistungshandel.

Das bestehende Freihandelsabkommen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), der die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island angehören, ist 1992 in Kraft getreten. Damit ist es das älteste noch gültige Freihandelsabkommen der Organisation mit Sitz in Genf. Nun ist es auch das erste, das umfassend modernisiert worden ist. Das bisherige Abkommen befreite alle Industriegüter von Einfuhrzöllen. Das modernisierte Abkommen enthält laut einer Mitteilungdes Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung unter anderem neue Bestimmungen zur Anerkennung von Konformitätsprüfungen, zu Ursprungsregeln, zum Schutz geistigen Eigentums und zum Handel mit Dienstleistungen. 

Das modernisierte Abkommen wurde am Montag am EFTA-Ministertreffen im isländischen Sauðárkrókur vom türkischen Wirtschaftsminister Nihat Zeybekçi, von Bundesrat Johann Schneider-Ammann und seinen Kolleginnen und Kollegen aus den drei anderen EFTA-Ländern unterschrieben.

Die Schweiz und die Türkei haben parallel dazu auch das bilaterale Landwirtschaftsabkommen modernisiert. Beide Seiten räumen sich dabei einen besseren Zugang für bestimmte Agrarerzeugnisse ein. Die Türkei steht für die Schweiz mit einem Volumen von 3,3 Milliarden Franken auf Platz 20 der wichtigsten Handelspartner. stk

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