Bund erleichtert Zugang zu Exportrisikoversicherung

Bern - Der Bund will Exportfirmen in der Corona-Pandemie unterstützen. Er hat eine Änderung in der Verordnung über die Schweizerische Exportrisikoversicherung beschlossen. Ziel ist es, den Antragsprozess zu erleichtern und die administrative Entlastung zu fördern.

Die Versicherungen und Garantien der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV) bieten Exportunternehmen Schutz vor Zahlungsausfall und erleichtern die Exportfinanzierung. Sie tragen ausserdem dazu bei, dass Unternehmen einfacher günstige Kredite oder eine höhere Kreditlimite erhalten und damit beim Export ihre Liquidität wahren können.

Laut dem Bund spielt die Finanzierungsflexibilität für Exportunternehmen in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Lage eine wichtige Rolle. Im Sinne einer administrativen Entlastung und eines positiven Beschäftigungseffekts hat er daher eine Änderung der Verordnung über die Schweizerische Exportrisikoversicherung SERV verabschiedet. Damit können Deckungssätze temporär erhöht werden, wie aus einer Medienmitteilung hervorgeht. Ausserdem werden die Wertschöpfungsanforderungen vereinfacht, damit Unternehmen schneller zu den entsprechenden SERV-Deckungen kommen können.

Der Bund betont, dass die Erhaltung und die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Förderung des Wirtschaftsstandortes Schweiz zu den gesetzlichen Zielen der SERV gehören. Die beiden temporären Massnahmen sollen in erster Linie die Planungssicherheit für Exporteure „in der noch unsicheren Corona-Erholungsphase“ erhöhen. ssp

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