Bulgaren und Rumänen können frei in der Schweiz arbeiten

Bern - Ab dem 1. Juni gibt es keine Ventilklausel für Arbeitskräfte aus Bulgarien und Rumänien mehr. Damit gilt auch für sie die volle Personenfreizügigkeit. Von den derzeit 28 EU-Mitgliedsländern unterliegt dann nur noch Kroatien einer Beschränkung.

Die Ventilklausel für Bürger der 2007 der EU beigetretenen Staaten Bulgarien und Rumänien läuft Ende des Monats aus. Daher hat der Bundesrat der Aufhebung der Kontingente für Bürger der beiden Staaten zugestimmt, wie er in einer Mitteilung schreibt. Für sie gilt nun die volle Personenfreizügigkeit, wie sie seit 2007 für Bürger der 15 alten EU-Länder und seit 2014 für die Bürger der 2004 beigetretenen Staaten gilt. Sie können daher in der Schweiz eine Arbeit suchen oder als Nichterwerbstätige in der Schweiz leben, wenn sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.

Damit untersteht nur noch Kroatien der Ventilklausel. Das Land ist der EU 2013 beigetreten, die Erweiterung der bilateralen Personenfreizügigkeit auf die Adriarepublik trat Anfang 2017 in Kraft. Die Schweiz kann die Zuwanderung kroatischer Arbeitskräfte damit noch bis 2026 beschränken. stk

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