Nein zur Kantonalen Volksinitiative "Für eine Elternzeit"

Die Initianten der SP des Kantons Zürich verlangen mit ihrer kantonalen Volksinitiative eine Elternzeit von je 18 Wochen für jeden erwerbstätigen Elternteil einzuführen. Die Elternzeit soll durch die Erwerbsersatzordnung (EO), also durch Beiträge von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden bzw. vom Kanton (Steuerzahler) finanziert werden.

Grundsätzlich kann eine gemeinsame Elternzeit die fortschrittlichere Lösung als ein Mutter- und Vaterschaftsurlaub sein, allerdings sprengt eine derartige Ausdehnung des Urlaubs den für die Unternehmen zumutbaren Rahmen. Zudem würde ein solch kantonaler Alleingang dem Wirtschafts- und Innovationsstandort Zürich gegenüber anderen Kantonen schaden.

Hohe zusätzliche finanzielle Belastungen für die Unternehmen

In jüngster Zeit sind die Arbeitgebenden mit verschiedenen kostenintensiven Massnahmen verpflichtet worden. Darüber hinaus werden die anstehenden Reformen der BVG sowie der AHV, IV und ALV für weitere Belastungen sorgen. Die Kosten der Elternzeit sollen primär von der EO getragen werden. Über deren Höhe ist indessen nichts bekannt. Subsidiär wird der Kanton (Steuerzahler) einspringen müssen, was die Initianten in den FAQ jedoch bestreiten.

Schwächung des Wirtschaftskantons Zürich im Vergleich zu den Nachbarkantonen

Die Einführung einer zusätzlichen Elternzeit auf Kantonsebene schwächt die Wirtschaftskraft durch höhere Arbeitskosten. Die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit nimmt im Vergleich zu den Nachbarkantonen, welche keine umfassende Elternzeit kennen, ab.

Im Fall eines solch extremen Alleingangs des Kantons Zürich dürften sich Unternehmen ernsthaft überlegen, ob sie ihre Niederlassungen nicht in einen Nachbarkanton verlegen sollen. Auch bei Neuansiedelung von Unternehmen kann es dazu führen, dass sich KMU eher in anderen Kantonen orientieren werden, welche überdies auch attraktivere Unternehmenssteuern anbieten.

Aus Sicht der ZHK ist diese extreme Volksinitiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. 

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