Mindestlohn-Initiative in den Städten Zürich, Winterthur und Kloten eingereicht

 

Das Bündnis «Ein Lohn zum Leben» bestehend aus Hilfswerken, Gewerkschaften und Parteien (SP, Grüne, AL) lancierte am 16. Juni 2020 drei kommunale Volksinitiativen, welche für alle Arbeitnehmenden in den Städten Zürich, Winterthur und Kloten eine Lohnuntergrenze von 23 Franken pro Stunde fordert. Die Initiativen sind zwischenzeitlich zustande gekommen und am 10. November 2020 eingereicht worden.  

Es ist nicht der erste Versuch, in der Schweiz einen Mindestlohn einzuführen. Im Jahr 2014 scheiterte eine ähnliche Initiative von Gewerkschaften und SP aber deutlich. 76,3 Prozent der Schweizer Stimmberechtigten lehnten damals einen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde oder 4000 Franken pro Monat ab. Anders sieht es in den Kantonen aus. In Neuenburg, Genf, im Jura und Tessin hat die Bevölkerung Mindestlohn-Vorlagen angenommen. Kommunal verankerte Mindestlohnvorschriften gibt es in der Schweiz derzeit noch nicht. Ob das rechtlich überhaupt möglich ist, ist offen. Die Rechtmässigkeit der Initiativen wird in den kommenden Monaten vertieft geprüft.

Die Zürcher Handelskammer ist der Ansicht, dass es nicht die Aufgabe des Staates ist, die Höhe der Löhne undifferenziert festzulegen. Die Höhe der Löhne richtet sich nach wirtschaftlichen Kriterien, nach Angebot und Nachfrage, weshalb sich Arbeitgeber und –nehmer vertraglich einigen müssen. Löhne variieren und sind branchenspezifisch, weshalb in vielen Branchen allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge gelten, welche von den Sozialpartnern mit entsprechendem Branchenwissen ausgehandelt werden. Undifferenzierte staatliche Lohneingriffe höhlen die bewährte Sozialpartnerschaft aus und bergen im Übrigen das Risiko, dass Tieflohnbeschäftigungen noch stärker wegrationalisiert bzw. durch technologische Lösungen ersetzt werden. Schwächeren wird dadurch nicht geholfen.

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