Kantonsrat lehnt Elternzeit-Initiative und Gegenvorschlag ab

Die Zürcher Handelskammer (ZHK) zeigt sich erfreut darüber, dass der Kantonsrat die extreme Elternzeit-Initiative der SP sowie den direkten Gegenvorschlag abgelehnt hat. Die Initiative fordert die Einführung einer Elternzeit von je 18 Wochen für jeden erwerbstätigen Elternteil, was zu hohen finanziellen Belastungen für die Unternehmen führen würde.

Der Zürcher Kantonsrat hat am 25. Oktober die kantonale Volksinitiative "Für eine Elternzeit (Elternzeit-Initiative)" der SP mit 108 zu 56 Stimmen und den Gegenvorschlag der Mitte mit 82 zu 81 Stimmen abgelehnt. Die ZHK begrüsst es, dass sich der Kantonsrat gegen die beiden extremen Vorstösse ausgesprochen hat. Grundsätzlich kann eine gemeinsame Elternzeit zwar die fortschrittlichere Lösung als ein Mutter- und Vaterschaftsurlaub sein, allerdings sprengt eine derartige Ausdehnung des Urlaubs (36 Wochen) den für die Unternehmen zumutbaren Rahmen.

Schwächung des Wirtschaftsstandorts Zürich

Ein kantonaler Alleingang bei der Elternzeit würde dem Wirtschafts- und Innovationsstandort Zürich gegenüber anderen Kantonen schaden. In jüngster Zeit sind die Arbeitgebenden mit verschiedenen kostenintensiven Massnahmen verpflichtet worden. Darüber hinaus werden die anstehenden Reformen der BVG sowie der AHV, IV und ALV für weitere Belastungen sorgen. Die Einführung einer zusätzlichen Elternzeit auf Kantonsebene schwächt die Wirtschaftskraft durch höhere Arbeitskosten. Die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit nimmt im Vergleich zu den Nachbarkantonen, welche keine umfassende Elternzeit kennen, ab.

Volk hat das letzte Wort

In einem direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative wollte die Mitte eine Elternzeit von je 14 Wochen pro Elternteil einführen, wobei maximal vier Wochen gemeinsam bezogen werden könnten. Da der Gegenvorschlag im Kantonsrat auch keine Mehrheit fand, hat das Volk nun die Wahl zwischen der SP-Initiative, die von Regierungsrat und Kantonsrat abgelehnt wird, und dem heutigen Zustand mit 14 Wochen Mutterschaftsurlaub und zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. 

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