Bund verlängert vereinfachtes Verfahren für Kurzarbeit

Bern - Kantone dürfen Gesuche für Kurzarbeitsentschädigung bis Ende Jahr im vereinfachten Verfahren bewilligen. Der Bundesrat hat die entsprechende Frist verlängert und kommt damit einem Wunsch der Kantone nach.

Der Bundesrat hatte die Auszahlung von Kurzarbeitsentschädigung im März im Rahmen der Covid-19-Verordnung vereinfacht. Damit entlastete er nicht nur Unternehmen, sondern auch kantonale Arbeitsämter, welche die Gesuche prüfen müssen. Die beschlossene Massnahme wäre Ende August ausgelaufen. Nun hat der Bundesrat aber beschlossen, sie bis Ende Jahr zu verlängern.

Mit dem Entscheid kommt der Bundesrat einem Wunsch der Kantone nach. So hatte unter anderem die Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) einen Brief mit der Forderung nach Bern geschickt, die Vollzugserleichterungen bis zum Frühling 2021 zu verlängern. Auch die Zürcher Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh warnte in einem Brief an Wirtschaftsminister Guy Parmelin vor „dramatischen“ Folgen bei einer Beendigung der Vollzugserleichterungen, wie die „Neue Zürcher Zeitung“ in einem Artikel schreibt.

„Es ist sehr begrüssenswert, dass das Anliegen vieler Kantone für eine Weiterführung der vereinfachten Abwicklung der Kurzarbeit vom Bund berücksichtigt wurde“, sagt Walker Späh nun in einer Medienmitteilung des Kantons. „Wir werden uns nun mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die Unterstützung weiterhin rasch und unbürokratisch bei den Unternehmen und den Mitarbeitenden ankommt. Es geht um den Erhalt von Arbeitsplätzen im ganzen Land.“ ssp

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