Taxigesetz: Zürich verdient qualitativ hochwertige Taxidienste

Am 9. Februar 2020 nahm das Zürcher Stimmvolk das Taxigesetz knapp an. Damit wurde das Limousinengewerbe ohne Not mit bürokratischen Vorschriften belastet. Nun liegt die Verordnung vor. Die Zürcher Handelskammer (ZHK) begrüsst den Übergang der Vollzugsaufgaben von den Gemeinden hin zum Kanton sowie dass auf Höchsttarife und die Schaffung einer ständigen Kommission für das Taxi- und Limousinengewerbe verzichtet wird.

Das Nutzungsverhalten der Konsumentinnen und Konsumenten zeigt klar auf, dass sich moderne und digitale Transportdienstleistungen an zunehmender Beliebtheit erfreuen. Deshalb ist es wichtig, dass der Kanton Zürich als bedeutender Wirtschafts- und Tourismusstandort über qualitativ hochwertige Taxidienste verfügt.

Auflösung des Flickenteppichs

Begrüssenswert erachtet die ZHK die zukünftige kantonale Regelung des Taxi- und Limousinenwesens. Die Auflösung des Flickenteppichs an unterschiedlichen Regelungen führt zu einem intensiveren Wettbewerb zwischen den Anbietern. Davon profitieren insbesondere die Kundinnen und Kunden. Für diese ist es ebenfalls erfreulich, dass hinsichtlich des aktuell herrschenden Überangebots am Taximarkt auf die Einführung von Höchsttarifen verzichtet wird. Höchsttarife stellen nach Ansicht der ZHK einen unzulässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit dar.

Stellenneutrale Umsetzung in der Verwaltung

Der Übergang von Vollzugsaufgaben von den Gemeinden hin zum Kanton bringt für den Kanton zusätzliche personelle Aufwände mit sich. Die Schaffung der neuen kantonalen Vollzugsstelle soll jedoch stellenneutral umgesetzt werden. Dabei sind die Abläufe mit den Behörden möglichst einfach und digital zu gestalten, um unnötige Bürokratie zu vermeiden. Einen zusätzlichen Mehraufwand hätte auch eine ständige Taxi- und Limousinenkommission zur Folge gehabt. Umso erfreulicher ist es, dass der Regierungsrat auf die Schaffung einer solchen verzichtet. Hingegen ist ein informeller Austausch zwischen den Gewerbetreibenden, den Verbänden und der kantonalen Verwaltung für die zukünftige Evaluation und Verbesserung der Gesetzgebung essenziell. 

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