Revision der Maturitäts-Anerkennungsverordnung: Richtige Stossrichtung, mutlose Umsetzung

Um die gymnasiale Maturität weiterzuentwickeln, sollen deren rechtliche Grundlagen totalrevidiert werden. Die ZHK begrüsst, dass die Fächer Informatik sowie Wirtschaft und Recht neu zu Grundlagenfächern werden sollen. Die ZHK hätte sich jedoch zusätzlich eine Verbesserung der Stellung der MINT-Fächer gewünscht.

Das Bildungssystem und die Gesellschaft als Ganzes waren in den letzten Jahrzehnten tiefgreifenden Veränderungen unterworfen. Die Rechtsgrundlagen der gymnasialen Ausbildung (die Maturitäts-Anerkennungsverordnung sowie das Maturitäts-Anerkennungsreglement) haben sich jedoch seit 1995 kaum weiterentwickelt. Mit der vorliegenden Revision soll deshalb auf vergangene und aktuelle Entwicklungen reagiert und an-stehende Herausforderungen angegangen werden.

Wichtige Stärkung der beiden Bildungsziele

Um die Bildungsziele der gymnasialen Ausbildung "allgemeine Studierfähigkeit" und "vertiefte Gesellschaftsreife" zu erreichen, ist es heute unumgänglich über grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Informatik sowie Wirtschaft und Recht zu verfügen. Die ZHK befürwortet daher, dass diese Fachgebiete neu als Grundlagenfächer geführt werden sollen. Für das erfolgreiche Absolvieren eines Hochschulstudiums sind ferner die basalen Kompetenzen von grosser Bedeutung. Deren Stärkung und explizite Verankerung in einem eigenen Artikel ist daher aus Sicht der ZHK positiv zu werten.

Keine ausreichende Förderung der Zukunftsfähigkeit

In Bezug auf die Förderung der Zukunftsfähigkeit liefert die Reform jedoch keine ausreichende Antwort. Es fehlt eine systematische Auseinandersetzung mit den Kompetenzen, die heute und morgen im Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft gefragt sind. Nach Ansicht der ZHK sind dies Kompetenzen im MINT-Bereich, soziale Kompetenzen sowie die Fähigkeit zum kritischen und kreativen Denken (sog. überfachliche Kompetenzen). Die Reform ist aus diesem Blickwinkel enttäuschend. So wird der Mindestanteil der MINT-Fächer an der Unterrichtszeit auf 27 Prozent belassen und die Erläuterungen zu den überfachlichen Kompetenzen sind sehr vage gehalten. 

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