Nein zur Änderung des Strassengesetzes

Neben fünf eidgenössischen Vorlagen stimmen wir am 27. September auch über zwei kantonale Gesetzesänderungen ab. Eine davon ist die Änderung des Strassengesetzes. Künftig soll der Kanton allen Gemeinden einen Kostenanteil an den Unterhalt der Gemeindestrassen beisteuern. Dies würde dazu führen, dass der kantonale Strassenfonds sukzessive geleert wird und so mittel- bis langfristig zu wenig Mittel für strategisch wichtige kantonale Strassenprojekte vorhanden wären. Die Gesetzesänderung ist abzulehnen.

Der Kantonsrat beschloss im Herbst 2019 mit den Stimmen der neuen links-grünen Mehrheit aus SP, GLP, Grünen, EVP und AL eine Änderung des Strassengesetzes: Fortan sollen mindestens 20 Prozent aus der jährlichen Einlage des Strassenfonds an die Gemeinden zur Finanzierung von Bau und Unterhalt von Gemeindestrassen entrichtet werden. SVP und FDP ergriffen gegen diese Gesetzesänderung das Referendum.

Die Wirtschaft braucht leistungsfähige Strassen

Die Zürcher Wirtschaft ist auf eine gute Verkehrsinfrastruktur im Kanton angewiesen. Der Strassenfonds dient zur Finanzierung von Bau und Unterhalt der Staatsstrassen und wird zu einem Grossteil durch die kantonalen Verkehrsabgaben finanziert. Zur Realisierung von kantonalen Strassenbauprojekten ist es unerlässlich, dass der Strassenfonds über genügend Mittel verfügt. Es soll auch in Zukunft möglich sein, grosse, überregionale Verkehrsprojekte mit breitem Nutzen zu realisieren (z. B. Umfahrung Eglisau, Umfahrung Grüningen). Gleichzeitig müssen genügend Mittel für den Unterhalt bestehender Strassen vorhanden sein. Dies ist mit der zur Abstimmung stehenden Gesetzesänderung gefährdet. Zudem ist der Strassenfonds, anders als von den Befürwortern dargestellt, nicht so gut gefüllt, dass die Gelder nach dem Giesskannenprinzip verteilt werden können. Der Fonds weist nämlich gegenüber dem Kanton eine Nettoverschuldung von über 500 Mio. Franken auf. Die Verpflichtungen aus den bereits getätigten Investitionen liegen zudem bei 1,8 Mrd. Franken.

Keine Vermischung von Aufgaben, Finanzierung und Kompetenzen

Bei der Instandsetzung und Sanierung von Gemeindestrassen handelt es sich um eine kommunale Infrastrukturaufgabe, welche von den Gemeinden über Steuern finanziert werden soll. Erhielten die Gemeinden neu einen Pauschalbeitrag aus der Kantonskasse, würde dies zu einer Vermischung von Aufgaben, Finanzierung und Kompetenzen zwischen Kanton und Gemeinden führen – mit den entsprechenden Fehlanreizen. Aus Sicht der ZHK soll jedoch das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz gelten:  Wer zahlt, befiehlt. Oder: Wer über den Bau von Strassen entscheidet (die Gemeinden), soll diese auch vollumfänglich bezahlen. Die Vorlage würde ausserdem zu einem bürokratischen Mehraufwand führen, da alle Strassen ganz genau erfasst und der Gemeinde, dem Kanton oder Privaten zugeordnet werden müssten.

Die von linker Seite lancierte Änderung des Strassengesetzes würde dem Strassenfonds mittel- bis langfristig Mittel entziehen und die Realisation von Strassenbauprojekten von kantonaler Bedeutung erschweren. Dies ist nicht im Interesse der Zürcher Wirtschaft.

Die ZHK empfiehlt daher ein Nein zur Änderung des Strassengesetzes.

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