Dringender Reformbedarf bei der Altersvorsorge

Im Herbst 2022 stimmt das Schweizer Stimmvolk aller Voraussicht nach über Anpassungen bei der AHV ab. Auch in der zweiten Säule werden derzeit Reformen diskutiert. Für die ZHK Grund genug, eine Bestandesaufnahme zum Thema vorzunehmen.

Neben der Corona-Pandemie und dem Klimawandel erachtet die Schweizer Stimmbevölkerung die Altersvorsorge gemäss dem Sorgenbarometer 2021 der Credit Suisse als grösste Herausforderung des Landes. Nach Ansicht der ZHK zu Recht, denn der Reformbedarf in der Altersvorsorge ist dringend. Dies bestätigte zu Beginn des Jahres auch ein Bericht der OECD. Während die Organisation der Schweiz in vielen Bereichen ein gutes Zeugnis ausstellte, hält sie fest, dass Anpassungen bei der Altersvorsorge überfällig seien. 

Demographischer Wandel setzt der Altersvorsorge zu 

Dank des medizinischen Fortschritts leben die Menschen immer länger. Gleichzeitig sinkt die Geburtenrate. Diese Entwicklungen verändern die Altersstruktur der Bevölkerung. Während bei der Gründung der AHV 1948 lediglich 15 über 65-Jährige auf 100 20- bis 64-Jährige entfielen, waren es 2020 mit 30,7 65-Jährigen rund doppelt so viele. Für die AHV, bei welcher im Umlageverfahren die Erwerbstätigen die Renten der Pensionäre finanzieren, sind dies schlechte Nachrichten. Zwar fliessen der AHV als Folge der Annahme der "STAF"-Vorlage seit dem 1. Januar 2020 zusätzlich jährlich 2 Milliarden zu. Die finanzielle Lage der AHV entspannt sich dadurch jedoch nur kurzfristig. So rechnet der Bund damit, dass die AHV bis 2030 ohne weitere Reformen eine Finanzierungslücke von 26 Milliarden Franken aufweist. Auch der zweiten Säule, der beruflichen Vorsorge, macht die steigende Lebenserwartung zu schaffen. Erschwerend kommt bei der beruflichen Vorsorge noch das anspruchsvolle Zinsumfeld hinzu. 

AHV 21 Vorlage ist Schritt in die richtige Richtung

Vor dem Hintergrund dieser Problematik hat das Bundesparlament in der Wintersession 2021 das Reformpaket AHV 21 angenommen. Mit der Reform soll einerseits das finanzielle Gleichgewicht der AHV kurzfristig gesichert werden und andererseits das Leistungsniveau der AHV erhalten bleiben. Dafür wurden verschiedene Massnahmen beschlossen. Die bedeutendsten Massnahmen umfassen die etappenweise Anhebung des Rentenalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre und entsprechende Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration sowie die Zusatzfinanzierung durch Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte. Da letztere dem obligatorischen Referendum unterliegt und ein Bündnis aus Gewerkschaften, linken Parteien und Verbänden das fakultative Referendum gegen den Gesetzesentwurf ergriffen hat, wird das Schweizer Stimmvolk voraussichtlich im Herbst 2022 über die Vorlage befinden. Aus Sicht der ZHK wäre eine Ablehnung der Vorlage fatal. Je länger eine Revision hinausgeschoben wird, desto grösser wird der Sanierungs- und Ausfinanzierungsbedarf. 

Senkung des Mindestumwandlungssatzes ist unumgänglich

Auch bei der 2. Säule sind Reformen im Gange, um deren Finanzierung zu stärken, das Rentenniveau zu sichern und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten zu verbessern. So soll mit der BVG 21 Vorlage insbesondere der Mindestumwandlungssatz von aktuell 6,8 Prozent auf 6 Prozent reduziert werden. Weitere Massnahmen betreffen die Kompensation der Übergangsgeneration, die Eintrittsschwelle, den Koordinationsabzug sowie die Altersgutschriften. Während die Senkung des Mindestumwandlungssatzes unbestritten ist, werden die anderen Massnahmen derzeit im Parlament noch heiss diskutiert. In der Sommersession 2022 wird sich der Ständerat als Zweitrat erstmals mit der Vorlage befassen. Die ZHK begrüsst die Senkung des Mindestumwandlungssatzes. Angesichts der veränderten Gegebenheiten ist dies unumgänglich. In Bezug auf die anderen Massnahmen hofft sie, dass eine austarierte, wirtschafts- und gesellschaftsverträgliche Lösung gefunden werden kann. 

Blick in die Zukunft

Auch bei einer Annahme der AHV 21 Vorlage wird das Umlageergebnis der AHV 2027 bereits wieder negativ sein. Weitere Reformen müssen also folgen. Die OECD empfiehlt in ihrem Bericht etwa, das Rentenalter an die Lebenserwartung zu koppeln. Die Entpolitisierung des Rentenalters ist auch ein Anliegen der ZHK. Spannende Ansätze in diese Richtung bietet beispielweise die Renteninitiative der Jungfreisinnigen, welche Ende August 2021 zustande gekommen ist. Gänzlich fehl am Platz sind hingegen Forderungen nach einem Ausbau der Leistungen wie es etwa die Ende Juni 2021 zustande gekommene Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente der Gewerkschaften vorsieht. 

Für die ZHK ist klar: Bei der der Altersvorsorge muss etwas gehen. Im Rahmen der ersten Säule ist eine Annahme der AHV 21 Vorlage von grosser Wichtigkeit. In der zweiten Säule muss der Mindestumwandlungssatz nach unten angepasst werden. Darüber hinaus werden weitere Reformen nötig sein. 

 

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