Bericht aus dem Zürcher Kantonsrat

Der Kantonsrat hat im Februar zwei Parlamentarische Initiativen vorläufig unterstützt und ein Postulat überwiesen, welche den Wirtschaftsstandort Zürich stärken wollen. Der Kantonsrat möchte mit den Vorstössen die möglichen Nachteile für Zürcher Unternehmen im Zuge der Einführung der OECD-Mindeststeuer abfedern.

Um was geht es?

Die neue Mindestbesteuerung der OECD und die damit verbundene Einführung der Ergänzungssteuer des Bundes können für die betroffenen Unternehmen auch im Kanton Zürich eine Steuererhöhung zur Folge haben. Grund ist, dass der bisher ordentlich versteuerte Gewinn und jener für die neue Ergänzungssteuer unterschiedlich ermittelt werden (abweichende Steuerbemessungsgrundlage).

Das bedeutet, dass die betroffenen Unternehmen im Kanton Zürich zusätzlich zur normalen Gewinnsteuer eine Ergänzungssteuer bezahlen müssen, obwohl der normale Gewinnsteuersatz in Zürich insgesamt bereits zwischen 19% und 20% liegt und somit über dem von der OECD geforderten Mindeststeuersatz von 15%.

Was hat das Parlament beschlossen?

Kräfte von GLP bis SVP haben darauf zwei Parlamentarische Initiativen sowie ein Postulat eingereicht, welche diesem Umstand Rechnung tragen und den Standort Zürich stärken sollen. Die Vorstösse fordern eine Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer, einen Vortrag einer möglichen Überbesteuerung auf die Folgejahre sowie die Lancierung von anerkannten auszahlbaren Steuergutschriften wie es die «Global Anti-Base Erosion Model Rules» (Pillar Two) der OECD vorsieht.

Wie geht es weiter?

Die beiden Parlamentarischen Initiativen werden nun einer Kommission überwiesen. Nach der Beratung gelangen sie wieder ins Parlament für die Schlussabstimmung. Werden die beiden Initiativen angenommen, unterstehen sie dem fakultativen Referendum. Der Regierungsrat hat zudem zwei Jahre Zeit, mit einem Bericht zum Postulat Stellung zu nehmen.
 

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