Begrüssenswertes Gesetz zur Standortförderung und Unternehmensentlastung

Der Wirtschaftsstandort Zürich ist unter Druck. Deswegen will der Kanton mit einem neuen Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz dafür sorgen, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Innovationsstandorts erhalten und gestärkt wird. Die ZHK unterstützt die Stossrichtung des neuen Gesetzes im Grundsatz, fordert aber einige Anpassungen.

Der Kanton Zürich ist heute einer der einzigen Kantone ohne ein Standort- oder Innovationsförderungsgesetz. Dabei ist es aktuell, vor dem Hintergrund eines stärker werdenden Standortwettbewerbs, den Diskussionen um die OECD-Steuerreform oder dem ungeklärten Verhältnis der Schweiz zur EU wichtiger denn je, dass dem Wirtschaftsstandort Sorge getragen wird. Eine gute Regulierung sowie effiziente Behördenprozesse sind wichtige Standortfaktoren. Der Regierungsrat führt deswegen eine Vernehmlassung zu einem neuen Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz (SFUEG) durch. Die Regelungen des heutigen Gesetzes über die administrative Entlastung der Unternehmen sollen im neuen SFUEG mit einigen Anpassungen integriert werden.

Die ZHK begrüsst den vorgesehenen Erlass des SFUEG im Grundsatz. Jedoch bringt sie einige Anpassungen an der Vernehmlassungsvorlage an, welche insbesondere der Transparenz und Wirkungskontrolle dienen. Sie fordert bspw., dass die Volkswirtschaftsdirektion mindestens einmal jährlich einen öffentlich einsehbaren Bericht über die Entwicklung der Rahmenbedingungen und der Standortattraktivität veröffentlicht.

Positiv wertet die ZHK die umfassende Definition der Standortförderung im SFUEG; insbesondere auch deren explizite Ausrichtung auf die Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und nicht nur deren Promotion. Aus Sicht der ZHK kommt aber auch dem Forschungsstandort Zürich eine hohe Bedeutung zu, weswegen die Standortförderung um den Aspekt des Forschungsstandortes ergänzt werden sollte.

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