Der Bundesrat will mittels einer Gesetzesänderung die raumplanerischen Zielsetzungen mit dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm besser abstimmen. Die lärmrechtlichen Kriterien für Baubewilligungen sollen dabei klarer formuliert und damit die Rechts- und Planungssicherheit erhöht werden. In einer Stellungnahme zur Vernehmlassung der Teilrevision des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz) unterstützt die ZHK dieses Ziel im Grundsatz. Nicht einverstanden zeigt sie sich jedoch bei den geplanten Massnahmen, welche für den Erhalt einer Baubewilligung in lärmbelasteten Gebieten nötig sind.
Aktueller Stand der Gesetzgebung
Der momentan übertriebene Lärmschutz verhindert im Bewilligungsprozess oder vor Gericht oft Neubau- und Ersatzbauprojekte, die energetisch und aus Sicht der Lärmimmissionen besser wären als die zu ersetzenden Bauten. Bisher war es grundsätzlich nicht möglich, ein Wohngebäude zu realisieren, wenn die Immissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden können. Dies soll neu unter Auflagen möglich sein. Die ZHK begrüsst daher die grundsätzliche Stossrichtung der vorgeschlagenen Regelung. Diese dürfte zu mehr Rechtssicherheit bei der Erteilung von Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten führen, nimmt aber trotzdem den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor Lärm ernst.
Forderungen der ZHK
Die ZHK fordert aber auch Anpassungen an der Vernehmlassungsvorlage. Der Bund sieht bspw. vor, dass für die Erteilung von Baubewilligungen nicht in allen Räumen die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden müssen. Die ZHK fordert, dass dabei nur diejenigen Räume zu zählen sind, welche über ein Fenster gelüftet werden müssen. Zudem lehnt die ZHK die Anforderung, dass jede von Grenzwertüberschreitungen betroffene Wohnung über einen privaten Aussenraum verfügen muss, an dem zudem die Planungswerte am Tag eingehalten werden müssen, dezidiert ab.