Ja zu mehr Klimaschutz und Energieeffizienz im Gebäudebereich

Mit den vorgesehenen Änderungen im kantonalen Energiegesetz wird der Klimaschutz durch Massnahmen bei den Gebäuden verstärkt. Heute entfallen rund 40 Prozent der CO2-Emissionen im Kanton Zürich auf den Gebäudebereich. Da der Hauseigentümerverband gegen die Vorlage das Referendum ergriffen hat, wird das Zürcher Stimmvolk am 28. November 2021 über die Änderungen befinden. Die ZHK erachtet die Gesetzesrevision in einer Gesamtsicht als unterstützungswürdig und empfiehlt sie daher zur Annahme.

 

Die Änderungen sehen insbesondere vor, dass Öl- und Gasheizungen in bestehenden Bauten nach Ende ihrer Lebensdauer durch ein Heizsystem mit erneuerbaren Energieträgern ersetzt werden müssen. Nicht verpflichtend ist dieser Umstieg, wenn er technisch nicht möglich ist oder der Ersatz von Öl- und Gasheizungen durch erneuerbare Wärmeerzeuger über den gesamten Lebenszyklus um mehr als 5 Prozent teurer wäre. Sollte eine Hauseigentümerin oder ein Hauseigentümer die Investitionskosten eines Umstiegs nicht tragen können, greift die Härtefallregelung. Diese sieht einen Aufschub der Umstiegspflicht bis nach dem nächsten Eigentümerwechsel vor.

Gesetzesänderung stellt breit abgestützten Kompromiss dar

Die ZHK unterstützt das Ziel, den Energieverbrauch von Gebäuden möglichst gering zu halten und hat sich im Ausarbeitungsprozess der Vorlage stets für eine liberale Ausgestaltung eingesetzt, welche auf das Ziel der Reduktion des CO2-Austosses fokussiert und auf übertriebene staatliche Detailvorschriften und Technologieverbote verzichtet. Diesem Anspruch wird die vorliegende Gesetzesänderung nur teilweise gerecht. Die ZHK anerkennt jedoch, dass es sich um einen von einer grossen Mehrheit der politischen Parteien getragenen Kompromiss handelt und spricht sich daher für eine Annahme aus.

Zulässigkeit von Biogas ist besonders positiv zu werten

Insbesondere begrüsst die ZHK, dass Gasheizungen weiterhin freiwillig genutzt werden können, wenn der Anteil erneuerbarer Energien beim Brennstoff mindestens 80 Prozent beträgt. Richtigerweise können für diese Berechnung sowohl inländische als auch ausländische Zertifikate hinzugezogen werden, sofern sie im schweizerischen Treibhausgas-Inventar erfasst sind. Zudem ist der Lebenszykluskosten-Ansatz ein gangbarer Weg. Positiv ist dabei, dass im Gesetz präzise geregelt wird, wie sich die Lebenszykluskosten zusammensetzen, und dass dabei auch die Investitionskosten berücksichtigt werden. Dies schafft Rechts- und Planungssicherheit für alle Beteiligten. 

 

 

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