Zur Förderung des Angebots an preisgünstigen Wohnungen sollen gemäss Initiativtext 10 Prozent der neu gebauten Wohnungen im Eigentum von Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus sein. Dies soll unter anderem mit Vorverkaufsrechten für Kantone und Gemeinden erreicht werden. National- und Ständerat empfehlen die Initiative zur Ablehnung. Das Parlament unterstützt aber den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats, welcher bei einer Ablehnung der Initiative die Aufstockung der Mittel für den sogenannten Fonds de Roulement vorsieht. Aus diesem Fonds können schon heute zinsgünstige Darlehen an gemeinnützige Bauträger vergeben werden.
Wohnraumversorgung soll primär durch die Privatwirtschaft erfolgen
Aus Wirtschaftssicht gilt es festzuhalten, dass die Wohnraumversorgung grundsätzlich keine Staatsaufgabe ist. Sie sollte primär durch die Privatwirtschaft über marktwirtschaftliche Kriterien erfolgen. Die öffentliche Hand sollte für gute Rahmenbedingungen sorgen und sicherstellen, dass sich das Wohnangebot der Nachfrage ausreichend schnell anpassen kann. Dies wird nicht durch weitere Regulierungen erreicht, sondern es müssen im Gegenteil die heute oftmals allzu strengen und starren Vorschriften abgebaut werden. Zudem wird mit der Forderung, den Bau von günstigen Wohnungen durch gemeinnützige Wohnbauträger zu fördern, verkannt, dass es auch privaten Investoren möglich ist, solche Wohnungen zur Verfügung zu stellen, und sie dies auch bereits heute tun.
Gemeinnütziger Wohnungsbau bereits ausreichend gefördert
Um die Quote von 10 Prozent zu errei-chen, müsste der Anteil von gemeinnützigen Wohnungen am gesamten Neubaubestand unabhängig vom tatsächlichen Bedarf erheblich steigen. Aufgrund der dadurch zusätzlich benötigten Subventionen würde sich besonders beim Bund, aber auch bei den Kantonen eine starke finanzielle Mehrbelastung ergeben. Dabei darf nicht vergessen werden, dass der Bund schon heute mit dem Fonds de Roulement sowie durch die Kreditbürgschaften Fördergelder zur Verfügung stellt. Gleichzeitig steht es den Kantonen und Gemeinden frei, weitere Fördermassnahmen zu ergreifen, wenn sie dies für sinnvoll erachten. Kantone und Gemeinden machen davon regen Gebrauch. Sie können viel besser als der Bund auf die unterschiedlichen Situationen auf den Wohnungsmärkten eingehen. Ausserdem stehen die Zeichen auf dem Mietmarkt derzeit auf Erholung: Das steigende Angebot an Wohnungen und das sich abmildernde Nachfragewachstum führen zu einem schweizweit sinkenden Mietpreisniveau.