ZHK unterstützt Corona-Massnahmenpaket des Regierungsrates

Das vom Zürcher Regierungsrat am 19. März präsentierte Corona-Massnahmenpaket ist aus Sicht der Zürcher Handelskammer (ZHK) die richtige Antwort auf die derzeitige Hauptherausforderung der Unternehmen im Kanton Zürich. Es kann damit gelingen, Arbeitsplätze zu sichern. Für den Wirtschaftsraum Zürich bedeutet es Unterstützung zur Überbrückung einer temporären Krise. Wichtig ist es, die Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts zu erhalten; Unternehmen sollen und müssen dort weiterhin Arbeitsleistungen erbringen können, wo dies möglich ist.

Die durch Beschluss des Bundesrats verordnete Betriebsschliessung trifft viele Unternehmen und Selbständigerwerbende hart. Es geht nun darum, möglichst viele Arbeitsplätze im Kanton Zürich zu erhalten – bei grossen und bei kleineren Unternehmen – und den zu erwartenden Schaden so weit als möglich zu begrenzen. Unsere Wirtschaft ist grundsätzlich gut aufgestellt, nun geht es darum, temporär Hilfe zu leisten. Der Versorgung der Zürcher Unternehmen mit Liquidität kommt dabei höchste Priorität zu. Der Massnahmenmix des Regierungsrats nimmt dieses Anliegen auf und bietet wirkungsvoll und angemessen Abhilfe. Sinnvoll ist, dass das Zürcher Paket dasjenige des Bundes ergänzt und dort wirkt, wo die Massnahmen des Bundes nicht greifen. Dass die Unterstützung auch für gemeinnützige Organisationen des kulturellen Lebens gilt, ist richtig. Der Standort Zürich ist gerade deshalb für Unternehmen attraktiv, weil er über ein lebendiges Kulturleben verfügt. Dessen Überleben müssen wir nun sichern.

Wirtschaftsstandort muss funktionsfähig bleiben

Viele Unternehmen, bspw. Produktions- und Industriebetriebe sowie Unternehmen des Baugewerbes, verfügen nach wie vor über Aufträge. Es muss ihnen möglich sein, diese soweit wie möglich zu erfüllen. Damit können insbesondere internationale Lieferketten und Geschäftsbeziehungen erhalten werden, was für die Phase nach der Bewältigung der Corona-Epidemie zentral ist. Betriebe, die von den angeordneten Betriebsschliessungen nicht betroffen sind, sollen unter Berücksichtigung des Schutzes der Mitarbeitenden bzw. der Einhaltung der vom Bundesamt für Gesundheit empfohlenen Handlungsanweisungen für den Arbeitsweg und die Arbeitstätigkeit weiter funktionieren. Die ZHK ruft deshalb die Gemeinden dazu auf, ihr Betreuungsangebot nicht nur für Kinder von Eltern mit Berufstätigkeiten, die für die Versorgung unerlässlich sind, aufrechtzuerhalten, sondern für alle Eltern, die einer beruflichen Tätigkeit nachgehen können.

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