Zielführender Umsetzungsplan zur Mindestbesteuerung

Der vom Bundesrat vorgelegte Plan zur nationalen Umsetzung der OECD-Steuerreform bringt den betroffenen Unternehmen dringend erforderliche Planungssicherheit. Die Zürcher Handelskammer (ZHK) begrüsst das sehr. Ziel der Massnahmen muss der Erhalt der Standortattraktivität sein. Milliarden Franken an Steuersubstart und zehntausende Arbeitsplätze sind davon abhängig.

Die im OECD/G20 «Inclusive Framework» beschlossene globale Mindestbesteuerung wird unter hohem zeitlichem Druck vorangetrieben. Massnahmen sollen 2024 vollständig in Kraft treten (in Teilen bereits 2023). Die EU-Kommission hat bereits eine Umsetzungsvorlage präsentiert. Soll das Schweizer Steuersubstrat vor dem Zugriff ausländischer Steuerbehörden geschützt werden, sind zeitnah wirksame Massnahmen unerlässlich. Der Bundesrat hat nun ein Vorgehen beschlossen, das eine zeitgerechte Reaktion ermöglicht. Die ZHK unterstützt diesen Plan.

Notwendige Verfassungsänderung 

Die globale Mindestbesteuerung stellt die föderale und verfassungsmässige Steuerordnung der Schweiz vor Herausforderungen. In dieser Situation schlägt der Bundesrat eine Verfassungsänderung zur Klärung wichtiger Grundsatzfragen vor. Übergangsbestimmungen können in einer Verordnung konkretisiert und von den Kantonen direkt umgesetzt werden. Diese föderale Lösung ist sachgerecht, gleichzeitig bietet die rasche Festlegung der Grundsätze den Unternehmen dringend erforderliche Planungssicherheit.

Begleitmassnahmen zum Schutz der Wettbewerbsfähigkeit 

Es ist zu befürchten, dass die globale Mindeststeuer zu höheren Unternehmenssteuern in der Schweiz führen wird. In Verbindung mit den hohen Lohn- und anderen Standortkosten stellt dies eine Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz dar. Entsprechend wichtig sind Begleitmassnahmen zur Erhaltung des Schweizer Wirtschaftsstandorts. 

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