ZHK unterstützt die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für "DigiLex"

Mit einer Änderung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes möchte der Regierungsrat die rechtlichen Grundlagen schaffen, dass in Zukunft ein rechtsverbindlicher und medienbruchfreier elektronischer Geschäftsverkehr mit den öffentlichen Organen möglich wird. Die Zürcher Handelskammer (ZHK) unterstützt das Projekt "DigiLex" und erhofft sich davon eine Effizienzsteigerung in der Verwaltung.

Der Regierungsrat hat im April 2018 die Strategie Digitale Verwaltung 2018 - 2023 festgesetzt und zu deren Umsetzung ein Impulsprogramm genehmigt. Eines der Vorhaben im Impulsprogramm ist das Vorhaben "Rechtliche Grundlagen für elektronischen Geschäftsverkehr (DigiLex)". Um die rechtlichen Grundlagen für "DigiLex" zu schaffen, schlägt der Regierungsrat die Änderung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vor. Konkret soll die Vorschrift, mit Verwaltungsbehörden in Papierform kommunizieren zu müssen, geändert werden. Neu soll die elektronische Form gleichwertig zur analog-schriftlichen Form zugelassen werden.

In ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung von "DigiLex" unterstützt die ZHK die Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes mit Nebenänderungen. Der Kanton Zürich hat bei der Digitalisierung der Verwaltung grossen Nachholbedarf. Die Schaffung der vorliegenden rechtlichen Grundlagen ist eine notwendige und damit unumgängliche Voraussetzung für die Realisierung eines formal rechtsgültigen und durchgängigen elektronischen Geschäftsverkehrs. Insbesondere begrüssenswert ist zudem die neu geschaffene Verpflichtung, dass die verschiedenen Abteilungen der öffentlichen Verwaltung zukünftig untereinander elektronisch verkehren müssen. Davon erhofft sich die ZHK eine Effizienzsteigerung in der Verwaltung.

Für die ZHK steht jedoch auch fest, dass das Thema E-Government mit dieser Vorlage noch nicht erledigt ist. Sie fordert den Kanton auf, Prozesse weiter digital zu optimieren, Digitalisierungsprojekte schneller voranzutreiben und für eine ganzheitliche Umsetzung von E-Government zu sorgen. Die dadurch erzielte Effizienzsteigerung in der kantonalen Verwaltung muss sich indessen auch im Beschäftigungsumfang der kantonalen Verwaltung zeigen.

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