Teilrevision 2020 des kantonalen Richtplans – ZHK fordert Anpassungen

In ihrer Stellungnahme zur Teilrevision 2020 des kantonalen Richtplans kritisiert die ZHK erneut die viel zu häufigen Anpassungen des Richtplans. Zudem fordert sie, die teilweise unflexiblen und absoluten Formulierungen in der aktuellen Teilrevision zu präzisieren.

Bereits zum fünften Mal innerhalb der letzten sechs Jahre wird der kantonale Richtplan revidiert. Die Zürcher Handelskammer (ZHK) kritisiert diese Praxis der fast jährlichen Teilrevision des Richtplans. In ihrer Stellungnahme zur Teilrevision 2020 schreibt sie, dass die momentane Frequenz nicht der langfristigen Ausrichtung des Richtplans entspricht. Das Wesen eines langfristigen Planungsinstruments bedingt, dass dieses nicht ständig aktuellen Bau- und Nutzungsprojekten angepasst wird, sondern dass umgekehrt bauliche Entwicklungen auf der Grundlage der Richtplanung erfolgen.

Inhaltlich unterstützt die ZHK den Grossteil der Änderungen. Allerdings besteht bei zahlreichen Ergänzungen Präzisierungsbedarf. Diese betreffen insbesondere die Umsetzung des Massnahmeplans "Anpassung an den Klimawandel", welche neu in den Richtplan aufgenommen wurden. Die ZHK kritisiert die teilweise unflexiblen und absoluten Formulierungen, welche die bereits bestehenden Hürden für die Bauwirtschaft und Eigentümer zusätzlich erhöhen würden. Deswegen beantragt die ZHK, dass der Richtplantext an mehreren Stellen nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Verhältnismässigkeit angepasst und präzisiert wird.

Schliesslich fordert die ZHK, dass bei der Realisierung von geplanten Abstell- und Serviceanlagen auf die Bedürfnisse der von den Bauten direkt betroffenen, angrenzenden Unternehmen Rücksicht zu nehmen ist. Es ist sicherzustellen, dass der Bau und spätere Betrieb der geplanten Anlagen keine störenden Auswirkungen auf die lokale Produktion von Gütern haben sowie die lokale Forschungs- und Entwicklungstätigkeit nicht beeinträchtigt wird.

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