Steuervorlage 17: ZHK engagiert sich für eine starke Zürcher Position

Die Steuerbelastung für Finanzierungsaktivitäten im Kanton Zürich muss konkurrenzfähig bleiben. Um dies zu erreichen, führt kein Weg an der Einführung des „Abzugs für sichere Finanzierung“ im Rahmen der Steuervorlage 17 vorbei. Dies ergibt eine von ZHK und PwC Schweiz durchgeführte Umfrage bei Unternehmen im Kanton Zürich.

Auch nach Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) besteht breiter Konsens, dass eine Reform der Unternehmensbesteuerung notwendig ist und dass die international nicht mehr akzeptierten Privilegien der Statusgesellschaften abgeschafft werden müssen. Die ZHK setzt sich dafür ein, dass die neu aufgegleiste Steuervorlage 17 mehrheitsfähig wird. Die Revision muss dringend gelingen, um einerseits Rechtssicherheit zu schaffen und andererseits die Standortattraktivität auch ohne kantonale Privilegien für Holding- und Sitzgesellschaften zu bewahren. Es ist klar, dass die Vorlage nicht identisch wie die USR III aussehen kann. In den Eckwerten des Bundesrats, die als Grundlage für die Vernehmlassungsvorlage dienen, fehlt allerdings ein für Zürich notwendiges Instrument, um konkurrenzfähig zu bleiben. Mit 21% Gewinnsteuerbelastung ist Zürich der bald teuerste Kanton – im Extremfall steigt die Steuerbelastung für bisher Sonderbesteuerte um das Fünf- bis Zehnfache. Dass Zürich damit nicht nur Steuersubstrat, sondern auch Unternehmen an sich verlieren wird, kann nicht in Abrede gestellt werden.

Die ZHK fordert, dass sich Stadt und Kanton Zürich gemeinsam für ein wirksames Massnahmenpaket einsetzen und trägt gleichzeitig zur Lösungsfindung bei. Sie hat in Zusammenarbeit mit PwC Schweiz eine Umfrage bei Unternehmen durchgeführt, um die international konkurrenzfähige Steuerbelastung zu ermitteln, die es zur Erreichung dieses Niveaus braucht. Wie aus den Ergebnissen dieser Umfrage hervorgeht, liegt das konkurrenzfähige und gleichzeitig die Steuereinnahmen maximierende Steuerniveau für Finanzierungstätigkeiten um 10%. Um dieses Ziel ohne Streuverluste am besten zu erreichen, braucht es in Anlehnung an die zinsbereinigte Gewinnsteuer einen sogenannten Abzug für sichere Finanzierung, zusammen mit Massnahmen bei der Kapitalbesteuerung.

Umfrage und Fazit stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung:

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