Steuervorlage 17: Vernehmlassung durch Bundesrat eröffnet

 

Der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. September 2017 die Vernehmlassung zur Steuervorlage 17 eröffnet. Diese baut inhaltlich auf den Eckwerten auf, die der Bundesrat im Juni bekanntgegeben hat (Stellungnahme der ZHK siehe unten). Die ZHK wird die Vorlage nun eingehend prüfen und sich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zugunsten eines starken Wirtschaftsstandortes Zürich einbringen. Nötig ist schliesslich eine Steuervorlage, welche den Kantonen einen möglichst grossen Spielraum für ihre jeweilige Steuerpolitik offen lässt, um die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. In die Stellungnahme der ZHK werden auch die Ergebnisse der Umfrage bei verschiedenen Zürcher Unternehmen einfliessen, welche sie in Zusammenarbeit mit PwC durchgeführt hat. Diese zeigt: Das konkurrenzfähige und gleichzeitig die Steuereinnahmen maximierende Steuerniveau für Finanzierungstätigkeiten liegt um 10%. Um dieses Ziel ohne Steuerverluste am besten zu erreichen, braucht es einen sogenannten Abzug für sichere Finanzierung, zusammen mit Massnahmen bei der Kapitalbesteuerung.

Quelle: Medienmitteilung des Bundesrats vom 06.09.2017

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