Steuervorlage 17 muss Situation des Kantons Zürich berücksichtigen

 

Die ZHK unterstützt die vom Bundesrat vorgelegte Steuervorlage 17 (SV17) im Grundsatz. Sie regt jedoch in mehreren Bereichen Änderungen an. Insbesondere hat die Vorlage die Situation des Kantons Zürich ausreichend zu berücksichtigen, was im vorgelegten Entwurf nicht gegeben ist.

Verbesserungen für Zürich gefordert
Zürich hat sich in den vergangenen Jahren als wichtiger Standort für gruppeninterne Finanzierungstätigkeiten, vor allem für Industrieunternehmen (darunter als sog. „Swiss Finance Branch“ sonderbesteuerte Gesellschaften), profiliert. Eine SV17 ohne adäquate Ersatzlösung für solche Gesellschaften gefährdet direkt die wirtschaftliche Prosperität des Kantons Zürich und, über den Finanzausgleich, aller anderen Kantone. Vor diesem Hintergrund schlägt die ZHK vor, als zusätzliches freiwilliges Instrument einen „Abzug für sichere Finanzierung“ vorzusehen, der ähnlich wie die zinsbereinigte Gewinnsteuer der Unternehmenssteuerreform (USR) III für heute begünstigte Finanzierungstätigkeiten eine Ersatzlösung darstellen könnte. Ein solcher Abzug für sichere Finanzierung bewirkt eine Stärkung von mit Eigenkapital sicher finanzierten Unternehmen. Durch deren erhöhte Resistenz in Krisenzeiten profitiert schliesslich die gesamte Volkswirtschaft. In Bezug auf weitere Massnahmen der SV17 muss aus Sicht der ZHK die Patentbox so angepasst werden, dass – solange dies vergleichbare Staaten vorsehen – auch urheberrechtlich geschützte Software für die Patentbox qualifiziert. Denn in Zukunft wird Software für die Wertschöpfung immer wichtiger und die Schweiz darf dabei keinen Wettbewerbsnachteil erfahren. Schliesslich ist im Rahmen dieser Vorlage auf sachfremde Vorschläge wie die Anpassungen bei der Transponierung oder die Erhöhung der Mindestvorgaben für Familienzulagen zu verzichten.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

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