Taxigesetz: Zürcher Handelskammer fordert mehr Wettbewerb

Das neue Taxigesetz sieht richtigerweise von Verboten moderner Transportdienstleistungen ab, weist aber ansonsten nur im Ansatz liberale Grundzüge auf. Die Zürcher Handelskammer (ZHK) sieht weiteren Optimierungsbedarf – nicht zuletzt zu Gunsten der Konsumenten.

Der Regierungsrat bleibt in seinem Bestreben nach einem freiheitlicheren Taxiwesen im Kanton Zürich auf halbem Weg stehen. Ziel muss aus Sicht der Zürcher Handelskammer (ZHK) grösstmöglicher Wettbewerb sein. Dies wirkt sich sowohl in Bezug auf die Preise für die Fahrleistungen als auch die Qualität des Angebots positiv für Konsumentinnen und Konsumenten aus. Das nun vorgesehen Konzept, wonach Taxi-Bewilligungen bei jeder einzelnen Gemeinden eingeholt werden müssen, und diese über die kantonalen Vorgaben hinausgehende Kriterien erlassen dürfen, wird dem nicht gerecht. Positiv zu würdigen ist, dass der Regierungsrat den kantonalen Regelungsbedarf ausschliesslich auf als Taxis gekennzeichnete Fahrzeuge bezieht. Damit bleiben insbesondere moderne und zunehmend beliebte elektronische Transportdienstleistungen wie beispielsweise UBER erlaubt. Der Kanton Zürich setzt damit einen willkommenen Kontrapunkt zu Verbotsbestrebungen anderer Regionen im In- und Ausland.

Die ZHK fordert einen einheitlichen kantonalen Taximarkt und für das ganze Kantonsgebiet gültige Taxiausweise. Es gibt aus ihrer Sicht keinen Bedarf, der für über kantonalen Kriterien hinausgehende zusätzliche kommunale Anforderungen sprechen würde, wie sie nun z.B. für die Ortskenntnisse – in Zeiten von Navigationssystemen – oder das Erscheinungsbild der Taxifahrzeuge vorgesehen sind. Ebenso ist von Regelungen abzusehen, welche Fahrten ausserhalb der jeweiligen Gemeinde einschränken würden. Aus Sicht des freien Marktes falsch ist zudem die Möglichkeit, Höchsttarife festzulegen. Letztlich darf man sich nicht der Illusion hingeben, dass Qualität über gesetzliche Vorschriften erreicht werden könne. Auch aus diesem Grund ist von bürokratischen Auflagen abzusehen, welche lediglich einen hohen Kontrollaufwand auf Behördenseite verursachen.

Zu begrüssen ist die Absicht des Regierungsrates, die Gültigkeit des Gesetzes zu beschränken. Allerdings würde aus Sicht der ZHK eine Frist von 10 Jahren genügen. Damit ist sichergestellt, dass nach Ablauf dieser Frist der Nutzen des Gesetzes hinterfragt wird und neue Entwicklungen im Bereich der Mobilität und der Sharing Economy berücksichtigt werden können.

Für Rückfragen: Dr. Regine Sauter, Direktorin Zürcher Handelskammer, Telefon 044 217 40 50

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