Eine Reform, die keine ist

Das Projekt Altersvorsorge 2020 verfehlt das Ziel der Sanierung der AHV. Es ist am 24. September an der Urne klar abzulehnen.

Drei Ziele sollten mit dem Projekt Altersvorsorge 2020 erreicht werden: Die Finanzierung der Rentensysteme – AHV und Pensionskassen – soll langfristig gesichert werden. Das Rentenniveau soll erhalten bleiben, künftige Rentnerinnen und Rentner somit keine Renteneinbussen erleiden. Drittens soll das System den veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen – z.B. dem Trend zu vermehrter Teilzeitarbeit – angepasst werden.

Erreicht das Ergebnis, wie es eine Mehrheit des Eidgenössischen Parlaments in der Frühlingssession verabschiedet hat, diese Ziele? Nüchtern betrachtet: teilweise, in einem entscheidenden Punkt jedoch nicht. Zwar sieht das Paket vor, dass das Rentenalter von Mann und Frau angeglichen und eine Flexibilisierung beim Rentenbezug möglich wird, der Umwandlungssatz in der zweiten Säule gesenkt und der Koordinationsabzug leicht angepasst wird. Einher geht dies jedoch mit einem Ausbau der AHV – Neurentner erhalten eine Rentenerhöhung um 70 Franken, bei Ehepaaren erhöht sich der Plafond auf 155% – der zu massiven Mehrausgaben führt.

Sanierungsziel verfehlt

Um 1.2 Mrd. Franken verbessert die Erhöhung des Rentenalters der Frauen den AHV-Haushalt im Jahr 2030. Um 1.4.Mrd. wird dieser durch die Aufstockung der Renten neu belastet. Finanziert wird dies durch zusätzliche Lohnabzüge von 0.3% sowie eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.6%. Bis 2030 kann der AHV-Haushalt so einigermassen im Gleichgewicht gehalten werden, doch danach zeichnen sich massive Defizite ab. Das Ziel der Sanierung der AHV wird damit klar verfehlt.

Eine Mitte-Links-Allianz hat diesem Paket ihren Stempel aufgedrückt und damit ein Werk geschaffen, das gleich in mehrfacher Hinsicht nicht überzeugt: Vor allem profitieren wird die Generation der Babyboomer, welche in den nächsten Jahren in Pension geht. Ein Rentenausgleichsmechanismus, der im Gesetz vorgesehen ist, sorgt jedoch dafür, dass diese Generation ohnehin keine Einbusse in der zweiten Säule gewärtigen muss. Diese Personengruppe wird durch den Rentenzuschlag bei der AHV somit doppelt kompensiert.

Neurentner profitieren, Junge bezahlen

Von der AHV-Rentenerhöhung profitieren nur Neurentner, Personen die nach Inkrafttreten der Rentenreform das AHV-Alter erreichen. Bisherige Rentner gehen nicht nur leer aus, sondern finanzieren diesen Aufschlag über die höhere Mehrwertsteuer zudem mit. Da das System nur bis 2030 ausfinanziert ist, ist es die Generation der heutigen Jungen, die hauptsächlich für die Finanzierung aufkommen wird. Schon jetzt ist absehbar, dass dafür eine massive Erhöhung der Mehrwertsteuer und der Lohnabzüge nötig sein wird. Schliesslich belastet der Ausbau der AHV die Bundeskasse zusätzlich, da 19.55% der AHV aus allgemeinen Mitteln finanziert wird. Der Spielraum für andere, nicht gebundene Ausgabenbereiche wird dadurch immer kleiner, die steigenden Sozialausgaben werden jene für Bildung oder Sicherheit bedrängen.

Die vorliegende Reform ist deshalb eine mit einem grossen Pferdefuss. Das Argument „lieber eine Reform als keine“ zieht nicht. Richtig ist vielmehr „lieber nicht diese Reform, statt einer, die keine ist“. Die Stimmbevölkerung wird sich dazu im September diesen Jahres äussern können. Es ist ihr ans Herz zu legen, zu diesem Vorschlag, der ungedeckte Checks zu Lasten der kommenden Generation ausstellt, klar Nein zu sagen.

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